Erziehungsberatung
Wir beraten und helfen Familien, Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern, Alleinerziehenden sowie Bezugspersonen wie beispielsweise Erzieherinnen oder Lehrerinnen. Sie können zu uns kommen bei Fragen zu:
- Entwicklungsschritten der Kinder im Kindergartenalter, zur Einschulung, in der Pubertät
- Auffälligkeiten wie Gehemmtheit, Aggressivität, Ängsten, Einnässen
- Schulschwierigkeiten, Leistungsabfall, Interesselosigkeit
- Familienproblemen, Beziehungsproblemen innerhalb der Familie, Uneinigkeit über Erziehungsfragen
- Lebensproblemen und persönlichen Schwierigkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Verlusterlebnissen wie beispielsweise Scheidung und Tod
- Themen, über die nicht so leicht gesprochen wird, wie Misshandlung und Sexualität
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hilft die Erziehungsberatung, wenn sie Probleme haben:
- mit sich selbst
- mit den Eltern
- mit Freunden, Freund oder Freundin
- mit der Schule, Ausbildung ...
Die Erziehungsberatungsstellen unterstützen Fachkräfte:
- in Kindergärten
- in Schulen
- in der außerschulischen Jugendarbeit...
Die Beratung geschieht in Form von:
- persönlichen Einzelgesprächen
- Familiengesprächen
- Gruppenangeboten
Die Erziehungsberater können Kindern, Jugendlichen und Eltern keine Patentrezepte bieten, sondern stehen mit ihrem Fachwissen als Gesprächspartner zur Verfügung. In der Diözese Münster gibt es 26 Erziehungsberatungsstellen der Caritas. In ihnen steht ein qualifiziertes Team von Beratern zur Verfügung aus den Fachbereichen Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Wenn es erforderlich ist und gewünscht wird, arbeiten sie mit anderen Fachleuten beispielsweise aus der Sucht- oder Schuldnerberatung zusammen. Ebenso können die Kollegen zum Beispiel in der ambulanten Erziehungshilfe, der Sozialpädagogischen Familienhilfe, den Tagesgruppen oder den Einrichtungen der Erziehungshilfe angesprochen werden.
Das Angebot der Beratungsstellen ist freiwillig und kostenlos. Erziehungsberatung ist eine im Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG) verankerte Leistung gemäß §27 und §28.