Heilpädagogische Kindergärten
Ab dem Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung können Kinder, die einen Teilhabebedarf haben oder eine Förderung benötigen beziehungsweise bei denen eine vorliegende oder drohende Behinderung diagnostiziert worden ist, in einem der 20 heilpädagogischen, additiven Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster ganzheitlich betreut, gebildet und gefördert werden. Eltern können dazu ihr Wahlrecht auf die Betreuungsform nutzen, das ihnen im Sozialgesetzbuch IX zugestanden wird.
Ein interdisziplinäres Team von (heil-)pädagogischen und therapeutischen Fachkräften kann individuell für jedes Kind einen Förderplan erstellen entsprechend seinen Stärken und dem Bedarf an Entwicklungs-/Teilhabebedarfen. Betreut werden sie in kleinen heilpädagogischen Gruppen von meist acht Kindern oder in additiven Gruppen von meist vierzehn Kindern. Die Strukturen hier geben ihnen Sicherheit. Hand in Hand gestalten pädagogische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Mitarbeitende den Alltag in der Einrichtung.
In der Gruppe sind mindestens zwei Fachkräfte eingesetzt, häufig ergänzt durch eine Paraktikantin oder einen Praktikanten. Hinzu kommen Mitarbeitende mit therapeutischen Qualifikationen, damit die Kinder sich bestmöglich zu einer weitestgehend eigenständigen, selbstbestimmten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln können.
Die Familien können somit ein strukturiertes und inklusiv eingebettetes Angebot nutzen,. Sie erhalten eine ganzheitliche Entwicklungsberatung, gezielte Unterstützung bei der Hilfsmittelauswahl für ihre Kinder und ein heilpädagogisch-therapeutisches Konzept zur eigenen Entlastung.
Kinder mit intensiv-pädagogischem Förderbedarf, Mehrfachteilhabebedarfen und/oder selbst- beziehungsweise fremdaggressiven Verhaltensweisen wird somit die Teilhabe in der Kindertageseinrichtung verlässlich und meist für mindestens sechs Stunden täglich ermöglicht. So sollen die Familien dies mit ihrer beruflichen Tätigkeit besser vereinbaren können.