Neue Chancen in der Pflege
Rund 250 Teilnehmende waren ins Franz Hitze-Haus gekommen, um sich vor allem über die neuen gesetzlichen Regelungen in der Pflege, aber auch über Qualitäts-Standards und neue Entwicklungen in der Pflege-Praxis zu informieren. Rund 20 Referentinnen und Referenten gaben ihre Fachkompetenzen anhand von Vorträgen und Workshops an die Teilnehmenden aus allen Bereiche der Pflege weiter. Der Moderator und Comedian Felix Gaudo führte unter dem Titel „Arbeit? - Mit Vergnügen! in den Tag ein. „Sybille Bullatschek – Pflägekraft im Haus Sonneuntergang“ setzte den kabarettistischen Schlusspunkt.
In seiner Begrüßung betonte Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann, dass der Bereich der Altenhilfe „unzweifelhaft zum Kern caritativen Handelns“ gehöre. Gleichwohl müsse die Caritas, um am Markt bestehen zu können, Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen einhalten. Entscheidend bleibe aber, „dass wir uns vom Schicksal des kranken Menschen, des
pflegebedürftigen und alten Menschen ansprechen lassen und ihm als unserem Nächsten beistehen – so gut, wie wir es können, und so gut es die Umstände zulassen.“ Um dieses leisten zu können, habe die Caritas die Aufgabe, zum einen Fachlichkeit und Qualität herzustellen, zum anderen aber auch, sich für möglichst gute Rahmenbedingungen auf politischer Ebene einzusetzen. Der Altenhilfekongress sollte dem Blick auf das Erreichte dienen und zum anderen eine Vorschau sein, auf das, was künftig notwendig ist, so Kessmann.
Ein Schwerpunkt der Tagung lag demnach auf der Ausgestaltung der neuen Pflegestärkungsgesetze (PSG II und PSG III), die Anfang 2017 in Kraft getreten sind. In seinem Vortrag erläuterte Pflege-Experte Andreas Heiber aus Bielefeld die neuen Chancen, die sich daraus für die ambulante Pflege ergeben. Danach ermögliche der erneuerte Einstufungsbegriff neuen Kunden-Gruppen, etwa den Versicherten mit
Behandlungspflegeleistungen, im Einzelfall eine Einstufung in den ersten Pflegegrad und damit neue Versorgungsmöglichkeiten.
Versicherte, die bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetze Leistungen bezogen haben, können nun auch in NRW Leistungen zur Betreuung abrufen. „Die pflegerische Betreuung eröffnet völlig neue Möglichkeiten, nämlich endlich gibt es Zeit zum Reden und Dasein“, so Heiber. Dazu kämen weitere Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich, die zusätzlich jedem Leistungsbezieher zur Verfügung stehen.
„Besonders wichtig war uns mit diesem Kongress, Mitarbeitende auf allen Ebenen der Altenpflege anzusprechen, vom Geschäftsführer bis zur Pflegekraft“, erklärt Anne Eckert vom Team Altenhilfe des Diözesancaritasverbandes, das für die Organisation des Kongresses verantwortlich zeichnete. Aufgrund der sehr guten Resonanz der Teilnehmenden seien neben einer Vielzahl von kleineren Fortbildungsveranstaltungen weitere Kongresse in regelmäßigen Abständen geplant.
041-2017 Christoph Kirchhoff