Das neue Prüfsystem beinhaltet ab Herbst 2019 zwei Säulen der Qualitätsmessung und -darstellung. Zum einen gelten die Qualitätsprüfungsrichtlinien für die Umsetzung der externen Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI. Zum anderen müssen Einrichtungen der stationären Altenhilfe zukünftig interne Datenerfassungen zur Ermittlung der Ergebnisqualität durchführen. Hierzu finden sich ausführliche Regelungen in den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen (MuG vollstationär).
Der Caritasverband für die Diözese Münster e.V. bot hierzu zwei inhaltsgleiche Fachtage in Münster und in Kevelaer an, die jeweils einen Einblick in beide Verfahren und die sinnvolle Verknüpfung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements gaben.