Fachforum Pflegestärkungsgesetz II
Verbesserungen für Pflegebedürftige
Pflegestärkungsgesetz II bringt neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff/ Auswirkungen auf die Personalsituation in Altenheimen/ Wirtschaftliche Risiken bleiben
Münster (cpm). Über 200 Leitungs- und Beratungskräfte aus stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen der Caritas informierten sich auf einer Fachtagung in Münster über die künftigen Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II).
"Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der auch den Pflegebedarf demenziell erkrankter Menschen anerkennt, nun konsequent umgesetzt", lobte Anne Eckert, Referatsleiterin Altenhilfe und Sozialstationen beim Diözesancaritasverband Münster, das neue Gesetz. Demnach werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, nach dem der Grad der Selbstständigkeit und der vorhandenen Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen bewertet werde, sei ein Meilenstein in der Entwicklung der Pflegeversicherung. "Durch diese Reform der Pflegeversicherung wird sich die Situation der Pflegebedürftigen nachhaltig verbessern", zeigte sich auch Monika Brüggenthies, Referentin für ambulante Dienste beim Diözesancaritasverband Münster, überzeugt.
Die Hoffnung auf positive Auswirkungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2017 vollständig in Kraft tritt, teilt auch Eric Lanzrath von der Gesellschaft für Pflegesatzverhandlungen der Caritas im Bistum Münster. "Wünschenswert wäre, wenn den Einrichtungen in Zukunft mehr Personal zur Verfügung stünde, das dann mehr Zeit für die Zuwendung zu den Pflegebedürftigen haben würde." Hierzu sei man mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern in NRW in Gesprächen. Gleichzeitig warnte er vor etwaigen Risiken, da niemand die wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen "radikalen" Systemwechsels für die Einrichtungen genau prognostizieren könne. Die Einrichtungen benötigten einen wirtschaftlichen Spielraum, um solche Risiken kompensieren zu können, so der Experte.
Ebenfalls sind mit dem Pflegestärkungsgesetz die Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen und weitere Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen grundlegend reformiert worden. Damit tritt auch eine neue Qualitätsprüfung der Einrichtungen in Kraft, die dem vom Diözesancaritasverband verantworteten Qualitätsentwicklungsprozess in den stationären Pflegeeinrichtungen der Caritas im Bistum Münster (EQMS) entspricht, so Anne Eckert. "Mit aller Bescheidenheit dürfen wir sagen, dass auch aufgrund der Ergebnisse unseres EQMS-Projektes das neue Pflegestärkungsgesetz in seiner nun verabschiedeten Form zu Stande gekommen ist."
024/2016 (cki) 11. März 2016