Neues Begutachtungsassment
Denn mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz wird ein großer Begriff neu definiert: Pflegebedürftigkeit. Ab wann braucht ein Mensch welche Pflege? Um diese Frage noch realistischer und fairer zu beantworten wird das Neue Begutachtungssassessment (NBA) von zentraler Bedeutung sein. Das von Wissenschaftlern, Kassenvertretern und nicht zuletzt Praktikern aus der Pflege entwickelte Instrument bildet die Grundlage für die fünf Pflegegrade, die ab 2017 die alten drei Pflegestufen ablösen.
Die Umsetzung des NBA in den Einrichtungen der Altenhilfe im Bistum Münster war Thema einer Fachtagung des Diözesancaritasverbandes, bei der auch Staatssekretär Karl-Josef Laumann zu Gast war. "Das ist eine spannende Frage, wie die Einrichtungen das umsetzen", sagte der Pflegebeauftragte der Bundesregierung vor über 300 Leitungskräften aus der Pflege. Die Bedürfnisse der Menschen stünden mit dem kommenden Pflegestärkungsgesetz noch stärker im Vordergrund.
"Das neue Gesetz sorgt dafür, das jetzt deutlich mehr Menschen Leistungen bekommen", so Laumann. Das Pflegepersonal werde sich auch darauf einstellen müssen. Für Menschen, die bereits jetzt gepflegt werden, wird ebenfalls eine Leistungsverbesserung spürbar sein. Unklar ist derzeit aber noch die Personalbemessung für die neuen Pflegegrade. "Das Gesetz sieht dafür eine wissenschaftliche Studie bis 2020 vor. Das muss deutlich schneller gehen", forderte Anne Eckert.
Dr. Klaus Wingenfeld, einer der Architekten des NBA, wies in seinem Fachvortrag vor allem darauf hin, dass die neuen fünf Pflegegrade zur Pflegebedürftigkeit komplexer sind als die alten drei Pflegestufen. Die zentrale Frage laute nun "Was kann der Mensch?". Für die Einrichtungen bedeute dies häufig eine große Umstellung. Begrüßenswert sei jedoch, dass mit dem NBA der Faktor Zeit nicht mehr der wichtigste sei. Statt wie bisher die einzelnen Pflegeminuten zu zählen, könne man sich nun noch besser auf die eigenen fachlichen Grundlagen besinnen und die Menschen dabei unterstützen ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
104-2015 (jks) 21. Oktober 2015