Wirtschaftliche Aufsicht als Aufgabe ehrenamtlichen Gremien
Nur eine konsequente Beachtung der grundsätzlichen Anforderungen sichern die Mitglieder der Gremien in ihrem verantwortungsvollen Engagement ab. Die Bischöfe haben in ihrer seit Beginn des Jahres vorliegenden Neuauflage noch einmal den Grundsatz bestätigt, dass Aufsicht in erster Linie vor Ort sichergestellt werden soll. Die entsprechenden Vorgaben hierzu werden in der neuen Arbeitshilfe konkretisiert - unter anderem durch Aussagen zur "gestuften Aufsicht".
In dieser Veranstaltung für die Mitglieder ehrenamtlicher Gremien - sowohl für Vorstände als auch für Aufsichtsräte, Kuratorien, Caritas- und Verwaltungsräte - werden die Ansprüche an die Aufsicht aus Sicht der Arbeitshilfe 182 dargestellt und Möglichkeiten der Umsetzung angesprochen.