„Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes“
Die sich in den letzten Jahren stark entwickelnde Vielfalt der Wohnformen will es fördern, Doppelprüfungen vermeiden und den Verwaltungsaufwand effizienter gestalten. Diese Ziele erläuterte Ministerialdirektor Markus Leßmann rund 160 Vertretern aus ambulanten Pflegediensten, Altenhilfe und Behindertenhilfe der Caritas in der Diözese Münster am Dienstagabend, die zur Diskussionsreihe Caritas am Ring nach Münster gekommen waren. Leßmann bat seine Zuhörer aus der Praxis ausdrücklich, den Entwurf auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen und Anregungen in die weitere Bearbeitung einzuspeisen: "Sagen Sie ganz offen, was noch nicht passt." Im Herbst ist die Verabschiedung geplant, damit das Gesetz ab 2014 gelten kann.
Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann begrüßte, dass die ursprünglich erst ein Jahr später geplante Überprüfung des 2008 erlassenen WTG vorgezogen worden sei. Ziele wie das "Prinzip der selbstbestimmten Teilhabe" könne die Caritas nach wie vor uneingeschränkt unterstützen. Aber das bisherige WTG habe sich zu sehr am Heim orientiert und damit ein zu starres Korsett eingezogen. Für Alternativen wie Wohngemeinschaften seien immer wieder Ausnahmegenehmigungen erforderlich geworden.