„Arbeitsrecht und Personalentwicklung im Krankenhaus"
Sie sind für sich aber noch kein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement, wie Wolfgang Peschke von der AOK Nordwest den Personalleitern der katholischen Krankenhäuser aus den Bistümern Köln und Münster darstellte. Auf der Tagung "Arbeitsrecht und Personalentwicklung im Krankenhaus" des Diözesancaritasverbandes Münster stellte der Koordinator für betriebliche Gesundheitsförderung Notwendigkeit, Vorteile und Umsetzungsmöglichkeiten eines betrieblichen Gesundheitsmanagements in Krankenhäusern vor.
"Gerade die Zunahme der Arbeitsverdichtung und das steigende Durchschnittsalter der Beschäftigten erfordern Maßnahmen, um Krankheiten zu vermeiden und vorzubeugen", erklärte Peschke. Hier sei ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement, angepasst an die Gegebenheiten vor Ort, sinnvoll. So könne der Teufelskreis aus Arbeitsverdichtung, Erkrankung und Mehrbelastung für die verbleibenden Mitarbeiter und deren Erkrankung durchbrochen werden" so Marcus Proff, Referatsleiter Krankenhäuser und Pflegeausbildung im Diözesancaritasverband Münster. Rechtsanwalt Achim Richter vom Institut für Personalwirtschaft erläuterte den wirtschaftlichen Nutzen und gab Tipps zur Umsetzung.