Diese Form von Betreuungsgeld benachteiligt Familien: Ist eine Mutter aus finanziellen Gründen gezwungen, zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, verliert sie den Anspruch auf das Betreuungsgeld. Eine Akademikerin hingegen, die Vollzeit arbeitet und ihr Kind zu einer Tagesmutter bringt, bekäme das Betreuungsgeld. "Das ist sozial ungerecht und benachteiligt Menschen, die aufgrund der familiären Einkommenssituation gezwungen sind, zumindest stundenweise zu arbeiten", kritisiert Neher. Der Vorwurf, arme Familien würden sich im Zweifelsfall für das Betreuungsgeld und gegen öffentliche Kinderbetreuung entscheiden, diffamiere zudem Menschen im Niedrigeinkommensbereich. "Bei nur geringen finanziellen Ressourcen kann der Verzicht auf 150 Euro als schmerzhaft empfunden werden." Eine Koppelung des Betreuungsgeldes an die Nichtinanspruchnahme öffentlicher Kinderbetreuung hätte zudem einen sehr hohen Bürokratieaufwand zur Folge.
"Viel wichtiger als endlose Debatten zur Einführung einer familienpolitisch zweifelhaften Leistung ist die Konzentration auf den Ausbau der Betreuung für unter 3jährigen", fordert Neher. So zeichne sich ab, dass das Ziel eines flächendeckenden Angebots entsprechender Plätze bis zum Sommer 2013 nicht überall erreicht wird. "Wer Wahlfreiheit für Familien will, muss auch Betreuungsplätze anbieten."
"Wenn die Politik schon bereit ist, mehrere Milliarden Euro für familienpolitische Leistungen zusätzlich einzusetzen, dann brauchen wir eine transparente Debatte über Notwendigkeiten und Wirkungen", macht Neher deutlich. Das Bundesfamilienministerium lasse derzeit die bestehenden familienpolitischen Leistungen überprüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte in eine Entscheidung über familienpolitische Prioritäten mit einbezogen werden.
Pressemitteilung
Berlin
Geplantes Betreuungsgeld sozial ungerecht
Erschienen am:
10.05.2012
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
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+49 30 284447-42
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