Sensibel und achtsam
PRÄVENTION VON SEXUALISIERTER GEWALT
Sexualisierter Gewalt vorzubeugen ist ein integraler Bestandteil caritativer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Um sichere Räume für Bewohner, Patienten und Klienten zu ermöglichen, braucht es schützende Strukturen, Prozesse und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt.
KULTUR DER ACHTSAMKEIT
Ziel der vorbeugenden Arbeit ist es, eine "Kultur der Achtsamkeit" aufzubauen, in der persönliche Grenzen respektiert und gewahrt werden, achtsam mit Nähe und Distanz umgegangen und einander mit Respekt begegnet wird. Grenzverletzungen werden wahrgenommen und geahndet. Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen werden geachtet und gefördert.
PRÄVENTIONSORDNUNG
Die Grundlage der Präventionsarbeit des Diözesancaritasverbandes Münster bildet die Präventionsordnung des Bistums Münster. Sie wurde zum 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt und schafft verbindliche Standards für die caritative Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Präventionsfachkraft
Die Träger sind gemäß Präventionsordnung verpflichtet, eine Präventionsfachkraft zu benennen. Sie ist verantwortlich für die Prävention sexualisierter Gewalt im jeweiligen Dienst oder der jeweiligen Einrichtung und etabliert nachhaltig Maßnahmen zur Umsetzung der Präventionsordnung.
INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT
Gemäß der Präventionsordnung müssen die Träger für ihre Einrichtungen ein "Institutionelles Schutzkonzept" (ISK) entwickeln und umsetzen. Im ISK werden die in der Einrichtung vorhandenen Strukturen, Konzepte, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten festgehalten. Dazu zählen:
(1) Persönliche Eignung, (2) Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung, (3) Verhaltenskode, (4 )Beschwerdewege, (5) Qualitätsmanagement, (6) Aus- und Fortbildung und (7) Maßnahmen zur Stärkung Minderjähriger sowie schutz- oder hilfsbedürftiger Erwachsener.
Die Entwicklung eines dienst- bzw. einrichtungsspezifischen ISK liegt in der Verantwortung der Leitung. Grundlage zur Erstellung des ISK ist zunächst eine Situationsanalyse. So können sowohl Risiko- als auch Schutzfaktoren identifiziert werden und Bausteine eines Handlungskonzeptes zur institutionellen Prävention und Intervention in der Praxis abgeleitet werden.