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Prävention

Sensibel und achtsam

Die Einrichtungen und Dienste der Caritas im Bistum Münster haben eine besondere Verantwortung für das körperliche und seelische Wohl der ihnen anvertrauten Menschen. Dazu gehören insbesondere der Schutz vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen. Die Mitarbeitenden tragen eine Sorgepflicht dafür, diesen Schutz zu gewährleisten.

Blumen in der Hand eines alten Menschen

PRÄVENTION VON SEXUALISIERTER GEWALT

Sexualisierter Gewalt vorzubeugen ist ein integraler Bestandteil caritativer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Um sichere Räume für Bewohner, Patienten und Klienten zu ermöglichen, braucht es schützende Strukturen, Prozesse und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt.

Lachender junger Mann mit Behinderung im Gespräch mit Begleiterin.

KULTUR DER ACHTSAMKEIT

Ziel der vorbeugenden Arbeit ist es, eine "Kultur der Achtsamkeit" aufzubauen, in der persönliche Grenzen respektiert und gewahrt werden, achtsam mit Nähe und Distanz umgegangen und einander mit Respekt begegnet wird. Grenzverletzungen werden wahrgenommen und geahndet. Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen werden geachtet und gefördert.

Eine Pflegerin hält die Hand einer Seniorin.

PRÄVENTIONSORDNUNG

Die Grundlage der Präventionsarbeit des Diözesancaritasverbandes Münster bildet die Präventionsordnung des Bistums Münster. Sie wurde zum 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt und schafft verbindliche Standards für die caritative Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

Frau und Mann spielen zusammen mit Betreuerin ein Brettspiel.

Präventionsfachkraft

Die Träger sind gemäß Präventionsordnung verpflichtet, eine Präventionsfachkraft zu benennen. Sie ist verantwortlich für die Prävention sexualisierter Gewalt im jeweiligen Dienst oder der jeweiligen Einrichtung und etabliert nachhaltig Maßnahmen zur Umsetzung der Präventionsordnung.


Mit scrabbel-Buchstaben wurde das Wort "ISK" auf eine Backsteinmauer gelegt.

INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT

Gemäß der Präventionsordnung müssen die Träger für ihre Einrichtungen ein "Institutionelles Schutzkonzept" (ISK) entwickeln und umsetzen. Im ISK werden die in der Einrichtung vorhandenen Strukturen, Konzepte, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten festgehalten. Dazu zählen:
(1) Persönliche Eignung, (2) Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung, (3) Verhaltenskode, (4 )Beschwerdewege, (5) Qualitätsmanagement, (6) Aus- und Fortbildung und (7) Maßnahmen zur Stärkung Minderjähriger sowie schutz- oder hilfsbedürftiger Erwachsener.

Die Entwicklung eines dienst- bzw. einrichtungsspezifischen ISK liegt in der Verantwortung der Leitung. Grundlage zur Erstellung des ISK ist zunächst eine Situationsanalyse. So können sowohl Risiko- als auch Schutzfaktoren identifiziert werden und Bausteine eines Handlungskonzeptes zur institutionellen Prävention und Intervention in der Praxis abgeleitet werden.

  • Kindertageseinrichtungen
  • Erziehungshilfe
  • Gesundheitshilfe
Kindertageseinrichtungen

Prävention in den Kindertageseinrichtungen

Schulungen

Für die Mitarbeitenden der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder bietet der Diözesancaritasverband Präventionsschulungen von sexualisierter Gewalt an. Die Teilnehmenden erhalten dort grundlegende Informationen über die psychosexuelle Entwicklung von Kindern sowie den Umgang mit Nähe und Distanz. Weitere Inhalte der zweitägigen Schulung sind die Prävention von sexualisierter Gewalt, Täterstrategien, mögliche Dynamiken der Opfer und rechtliche Grundlagen. Ziel ist es, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Sie sollen Kinder und ihre Familien kompetent begleiten können, mögliche Verdachtsfälle frühzeitig erkennen und Klarheit im weiteren Umgang schaffen.

Eine zweitägige Basisschulung ist für die mehr als 7000 Mitarbeitenden in den katholischen Kindertagesstätten verpflichtend. Das Schulungsformat kann frei gewählt werden. Dabei können sich die Kindertageseinrichtungen zwischen Angeboten für Leitungskräfte, Mitarbeitende oder Teamschulungen entscheiden. Um das Wissen regelmäßig aufzufrischen und das Thema bei allen Mitarbeitenden präsent zu halten, muss spätestens alle fünf Jahre ein eintägiger Vertiefungskurs belegt werden.

Arbeitshilfe "Sexualpädagogik"

Der Diözesancaritasverband hat eine Arbeitshilfe mit dem Schwerpunkt Sexualpädagogik entwickelt. Sie dient als Orientierung zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeptionen hinsichtlich sexualpädagogischer Aspekte in der täglichen Arbeit einer Kindertageseinrichtungen. Die Arbeitshilfe ist im Intranet für alle angeschlossenen Einrichtungen erhältlich.

Kontakt

Andrea Kapusta

Ansprechpartnerin ist Andrea Kapusta, Referentin Kinder-, Jugend- und Familienhilfen und verantwortlich für die Fort- und Weiterbildungen. Sie konzipiert und koordiniert die Präventionsschulungen in enger Abstimmung mit externen Referenten.

Erziehungshilfe

Prävention in der Erziehungshilfe

Arbeitshilfe zum grenzachtenden Umgang

In einem mehrjährigen Prozess hat die Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen in der Diözese Münster (AGE) eine Arbeitshilfe zum grenzachtenden Umgang entwickelt. Sie enthält Handlungskonzepte für eine gewaltfreie Erziehung, Betreuung und Beratung und für einen sicheren Umgang bei Fehlverhalten. Die Arbeitshilfe dient der Entwicklung und Implementierung institutioneller Schutzkonzepte in den Diensten und Einrichtungen der Erziehungshilfe und ist gleichzeitig Grundlage für die geforderten Schulungen gemäß Präventionsordnung.

Schulungen

Die Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen in der Diözese Münster (AGE) bietet für die ihr angeschlossenen Dienste und Einrichtungen Präventionsschulungen für Leitungskräfte an. Auf Basis der Arbeitshilfe zum grenzachtenden Umgang erhalten die Teilnehmer grundlegende Informationen über die Bausteine von Handlungskonzepten zur institutionellen Prävention und Intervention wie beispielsweise Strategien von Tätern, Umgang mit Nähe und Distanz und Krisenintervention. Ziel der Schulungen ist es, die Mitarbeitenden für den grenzachtenden Umgang zu sensibilisieren und sie in ihrer Handlungskompetenz zu stärken.

Die Präventionsschulungen der AGE werden mehrmals im Jahr im Rahmen von halbtägigen und ganztägigen Workshops angeboten. Diese können als Basisschulung, die für alle Mitarbeitenden im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verpflichtend ist, angerechnet werden. Vertiefungsschulungen, die nach fünf Jahren belegt werden müssen, werden ab 2018 angeboten.

Für die Weiterentwicklung der Standards der AGE-Arbeitshilfe und deren Umsetzung in der Praxis organisiert die AGE im Frühjahr und Herbst jeden Jahres einen Qualitätszirkel zum grenzachtenden Umgang. Dieses offene Austauschforum richtet sich an Leitungskräfte, die für Fortbildungen ihrer Kollegen und die Implementierung institutioneller Schutzkonzepte verantwortlich sind.

Kontakt

Feltkamp, Carsten

Ansprechpartner ist Carsten Feltkamp, Geschäftsführer der AGE Münster. Er entwickelt die Schulungen in enger Abstimmung mit den Präventionsbeauftragten des Bistums Münster und berät mit seinen Kollegen und Kolleginnen im Fachbereich Erziehungshilfen zur Entwicklung und Umsetzung institutioneller Schutzkonzepte.

Gesundheitshilfe

Prävention in der Gesundheitshilfe

Institutionelles Schutzkonzept

Die Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe sowie die katholischen Krankenhäuser sind gemäß Präventionsordnung dazu verpflichtet, ein "Institutionelles Schutzkonzept" (ISK) zu erstellen und eine Präventionsfachkraft zu benennen. Die Benennung einer Präventionsfachkraft kann ein erster Schritt sein, die Verantwortung und Koordination der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt personell zu bündeln.

In einer Risikoanalyse werden die Organisationsstrukturen, die räumlichen Bedingungen und die alltäglichen Abläufe auf Risiken, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, überprüft. Die Ergebnisse der Risikoanalyse sind Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung konkreter Präventionsmaßnahmen und die Erstellung des ISK. Jede Einrichtung soll bis Ende 2018 ihr ISK bei den Präventionsbeauftragten des Bistums Münster vorlegen.

Schulungen

Ein Aus- und Fortbildungsprogramm zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen und Diensten der Gesundheitshilfe wird derzeit entwickelt. Geplant ist, Präventionsfachkräfte auszubilden und Schulungsreferenten zu qualifizieren, die Präventionsschulungen in ihren Einrichtungen und Diensten übernehmen.

Basierend auf den Schulungscurricula zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Behindertenhilfe, der Altenhilfe und im Krankenhaus werden Blended Learning Module konzipiert, die inhaltlich mit Basis-, Basis Plus- und Intensiv-Präsenzschulungen vergleichbar sind. Dieses Angebot kann künftig als Alternative zu Präsenzschulungen werden.

Kontakt

Annika Baune

Annika Fiege ist seit September 2017 als Fachreferentin im Diözesancaritasverband Münster zuständig für die Umsetzung der Präventionsordnung in den Einrichtungen der Gesundheitshilfe. Sie berät und unterstützt bei der Entwicklung und Implementierung des Institutionellen Schutzkonzeptes und koordiniert und konzipiert Aus- und Fortbildungsangebote zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Gesundheitshilfe.

  • Kontakt
Annika Fiege
Annika Fiege
Referentin Umsetzung der Präventionsordnung in den Einrichtungen der Gesundheitshilfe
0251 8901-380
0251 8901-380
fiege@caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
Feltkamp, Carsten
Carsten Feltkamp
Referent Kinder-, Jugend- und Familienhilfe / Geschäftsführer der AGE
0251 8901-303
0251 8901-303
feltkamp@caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
Andrea Kapusta
Andrea Kapusta
Referentin Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
0251 8901-337
0251 8901-4261
0251 8901-337
0251 8901-4261
0251 8901-4261
kapusta@caritas-muenster.de

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Präventionsordnung

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Abschlussbericht Monitoring Schutzkonzepte

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Handlungsempfehlungen zur Aufarbeitung von (sexualisierter) Gewalt

Blended Learning "Prävention von (sexualisierter) Gewalt"

Das Blended Learning ist ein gemeinsames Angebot der Caritasverbände für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Paderborn und Münster in den Themenfeldern: 

  • Prävention (sexualisierter) Gewalt in der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe
  • Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • Verwaltung und Service

Hier geht es zum Online-Angebot

Flyer: Blended Learning "Prävention von (sexualisierter) Gewalt"

Logo der Präventionsarbeit im Bistum Münster. Das "o" ist durch ein Auge ersetzt.
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