Die Vorgeschichte ist dramatisch, die genauen Umstände bis heute nicht geklärt. Mit dem Krankenwagen musste ein verletztes Familienmitglied in die Klinik transportiert werden, alle fünf Kinder wurden daraufhin in Obhut genommen und den Eltern das Sorgerecht entzogen. Sie bekamen Vormünder.
Die Vormundschaft ist ein eher weniger wahrgenommener Dienst des Verbandes, aber mit wachsender Bedeutung. Für mittlerweile 75 Kinder und Jugendliche haben Beatrix Ratermann und Thea Hustede die Vormundschaft oder Pflegschaft übernommen, einige davon führt auch Geschäftsführerin Angelika Nordmann-Engin noch selbst. Sie werden vom Gericht als Vormundinnen immer dann bestellt, wenn es für unter 18jährige keinen Sorgeberechtigten gibt, sei es weil die Eltern verstorben sind, ihnen das Sorgerecht entzogen wurde "oder es mit ihrer Zustimmung in Teilbereichen oder Gänze abgeben", erklärt Beatrix Ratermann.
In der Regel wird eine Vormundschaft nach Inobhutnahme vorläufig übertragen. Wozu sich das Jugendamt nicht leichtfertig entscheidet. "Da haben sich in den Familien schon vorher sehr dramatische Situationen abgespielt", sagt Angelika Nordmann-Engin. Entweder werde das komplette Sorgerecht entzogen und eine Vormundschaft angeordnet oder es würden Teile des Sorgerechts entzogen, in der Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht, Jugendhilfe zu beantragen, Im letzteren Fall spreche man von einer Ergänzungspflegschaft. In der Praxis suche das Jugendamt, zusammen mit dem Vormund, erst einmal nach einer passsenden Einrichtung und kläre dann, wie es weitergehen kann. Beatrix Ratermann fasst es kurz zusammen: "Der Vormund trägt die Verantwortung für das Wohl des Kindes."
Das Wie bestimmt der Einzelfall und reicht vom gemeinsamen Eisessen, um Vertrauen zu gewinnen und Bindung zu stärken, bis zu Gerichtsterminen, bei denen über den weiteren Entzug des Sorgerechts oder den Umgang der Eltern mit ihrem Kind entschieden wird. Einmal im Monat mindestens soll es einen persönlichen Kontakt geben. Was für Thea Hustede auch schon mal eine Hotelübernachtung bedeutete, als zwei ihrer "Mündel" vom Jugendamt vorübergehend im Raum Hamburg untergebracht worden waren. "Das war aber eine Ausnahme", sagt Hustede.
Die Zeitschiene, eine neue Perspektive für die Kinder und Jugendlichen zu finden, ist häufig "einfach zu lang", findet Angelika Nordmann-Engin.Es vergehe schon schon mal mehr als ein Jahr, bis geklärt sei, ob eine Rückkehr in die Familie möglich, das Kind weiter in der Einrichtung bleibe oder zum Beispiel eine Pflegefamilie gesucht werden soll. Im Fall des Achtjährigen, den sie betreut, war das Verfahren besonders aufwändig, sagt Thea Hustede. Für die fünf Kinder musste ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Eltern erstellt werden, was durch Corona noch erschwert wurde. Immer wieder hätten die Eltern das Recht auf Umgang eingefordert, "was regelmäßig zu einer Retraumatisierung und schlaflosen Nächten geführt hat", berichtet Hustede.
Auch wenn eine Pflegefamilie gefunden wird, bleibt die Vormundschaft bestehen. Da gilt es weiter die "maßgeblichen Entscheidungen" zu treffen, wie Beatrix Ratermann erläutert, nicht sich in den Alltag einzumischen. Als Vormundin bleibe sie weiter in enger Kooperation mit dem Jugendamt, dem "Herkunftssystem" und dem aktuellen Lebensmittelpunkt der Mündel. Wenn der Draht zu den Mitarbeitern dort so gut sei wie mit dem Bocholter Jugendamt, könne man gemeinsam viel für die Kinder erreichen, lobt Angelika Nordmann-Engin die gute Zusammenarbeit.
Für die Eltern mag es schwer sein, dass ihr Kind eine Vormundin hat, die Kinder selbst gingen häufig ganz ungezwungen damit um, hat Angelika Nordmann-Engin erlebt. Die Begleitung zu einer Abschlussfeier kann in Vertretung der Eltern auch zu den Aufgaben gehören. Dort habe sie eines ihrer Mündel ganz selbstbewusst als Vormundin vorgestellt.
Nordmann-Engin sieht die Vormundschaft als wichtiges Angebot mit einer sehr langen Tradition. Tatsächlich gehöre sie, anders benannt und organisiert, zu den ältesten Aufgabengebieten des 1913 gegründeten SkF-Ortsvereins. Wobei die Anlässe noch andere waren. Alleinstehende Mütter bekamen lange Zeit automatisch einen Vormund für ihr Kind. Bis vor rund 20 Jahren habe man allerdings um eine geregelte Finanzierung kämpfen müssen. Aber es sei gelungen, dass sie jetzt gesetzlich und vor Ort gut geregelt sei. Die Anfragen des Jugendamts nähmen kontinuierlich zu.
Immer wieder ist die Vormundschaft den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst worden. Das steht jetzt mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes und des Vormundschaftsrechts erneut an. Künftig sollen die Kinder mehr Mitsprache- und ein Beschwerderecht erhalten. Angelika Nordmann-Engin und ihre Kolleginnen begrüßen diese Pläne. Sie erleben die Kinder und Jugendlichen trotz ihrer schlimmen und traumatischen Vorerfahrungen oftmals als überraschend stark darin, wie sie mit den neuen Lebenssituationen umgehen. Aber: "Zur Bewältigung brauchen sie verständnis- und respektvolle intensive sozialpädagogische und therapeutische Begleitung, um ihren Weg gehen zu können,", sagt die SkF-Geschäftsführerin.
066-2021 (hgw) 5. August 2021