Bewohner würden dazu gedrängt, auf eine Behandlung im Krankenhaus bei einer Corona-Infektion zu verzichten, um keine Intensivplätze für Jüngere zu belegen, hieß es dort zusammengefasst. "Das können wir für die 205 Altenheime der Caritas in der Diözese Münster ausschließen", erklärt.Dr. Christian Schmitt, Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes Münster: "Wir respektieren immer die Selbstbestimmung unserer Bewohnerinnen und Bewohner".
Was sich der Bewohner wünscht für seine letzte Lebensphase und für den Fall einer schweren Erkrankung, werde in der Regel sogar mehrfach thematisiert und abgefragt, so Schmitt. Ganz viele Bewohner hätten nach der ersten Coronawelle darüber nachgedacht und sich dazu geäußert.
Unabhängig vom eigenen Interesse der Mitarbeitenden in den Einrichtungen sei die "gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" gesetzlich vorgegeben, erklärt Nicole Rusche, die im Diözesancaritasverband dazu in einem Projekt Berater geschult und diese Vorgabe in den Altenheimen umgesetzt hat.
"Natürlich ist das ein freiwilliges Angebot beim Einzug oder später", erklärt Schmitt: "Diese geäußerte Selbstbestimmung ist jederzeit änderbar." Aus dem Gespräch könne eine Patientenverfügung entstehen, müsse aber nicht. Tatsächlich bringen viele alte Menschen beim Einzug in ein Altenheim die Patientenverfügung bereits mit. Im Marienheim in Warendorf beispielsweise spricht Heimleiter Karl-Eugen Weweler von 80 Prozent.
hn habe es erschüttert, in welches Licht "wir in der Altenpflege gerückt werden", sagt Weweler: "Das ist mehr als an den Haaren herbeigezogen". Im Marienheim habe es mehrere Corona-Infektionen gegeben und einige der Bewohner seien im Krankenhaus behandelt worden, wenn die Versorgung im Haus nicht mehr möglich gewesen sei. "Von einer Behandlung abzuraten, ist nie ein Diskussionsthema gewesen", stellt Weweler klar.
Ganz unabhängig von Corona werde in besonderen Erkrankungssituationen intensiv mit Medizinern, Angehörigen und den Pflegemitarbeitenden überlegt, was unternommen werden solle, erklärt Weweler. Soweit der Bewohner sich selbst noch äußern könne, liege die letzte Entscheidung immer bei ihm. "Seine Entscheidung ist unser höchstes Gut", bekräftigt der Heimleiter.
011/2021 (hgw) 27. Januar 2021