Der Tod sollte nach Auffassung von Dr. Gerlinde Dingerkus von der Ansprechstelle im Land NRW zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Angehörigenbegleiteung (ALPHA) in der Hochleistungsmedizin nicht mehr als Versagen misinterpretiert werden. Allerdings gebe es Bedingungen und müssten entsprechende Rahmenbedingungen für Ärzte und Pflegeteams geschaffen werden, erklärte Dingerkus auf der Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser in der Diözese Münster in der Akademie für Gesundheitsberufe in Rheine.
Zu klären gibt es laut Dingerkus zunächst zwei Voraussetzungen. Es muss eine entsprechende medizinische Indikation vorliegen, dass trotz weiterer Behandlung keine Heilung mehr möglich ist. Zudem müsse der Wille des Patienten eindeutig sein. Dann könne auf eine belastende Therapie und Pflege verzichtet oder sie reduziert werden. Diese Entscheidung müsse auch im Pflegeteam und mit der Familie getroffen werden.
Hier hakt es nach Beobachtung von Gerlinde Dingerkus noch häufig. Ein Verzicht auf Therapie werde als unterlassene Hilfeleistung gesehen und sei mit Versagensängsten verbunden. Schließlich sei auch die Ausbildung ganz auf Heilung ausgerichtet. Wichtig sei deshalb, die Behandlungsziele klar zu formulieren und das weitere Vorgehen gemeinsam festzulegen. Dabei auftretende Konflikte sollten nicht verdrängt sondern gelöst werden. Ein wichtiges Element in diesem Prozess aber auch für nachher sei eine sorgfältige Dokumentation.
Dingerkus bedauerte, dass es aus gutem Grund Supervision für die Pflegeteams auf Palliativstationen gebe, nicht aber auf den anderen Stationen: "Dies sollte überall Standard werden.
084-2019 (hgw) 10. Dezember 2019