Damit zählt Elena Monin nur einige der Herausforderungen auf, denen sich die Mitarbeiterinnen in den 14 Beratungsstellen stellen mussten. Dazu kam die Notwendigkeit, neue Beratungsformen zu finden, so die Referentin im Diözesancaritasverband Münster.
Dass die Umstellung von den gewohnten Gesprächskontakten vor Ort auf mehr Beratungen am Telefon, online oder per Video gelungen ist, zeigt der jetzt vorgelegte Jahresbericht. Die Zahl der Fälle sank lediglich um 672 auf 7.895. "Wobei die Beratung wegen der vielen neuen Problemstellungen vielfach intensiver sein musste und damit zeitaufwändiger war", sagt Monin. Die Gesamtzahl von 21.338 Beratungsgesprächen bedeuteten 861 mehr als im Vorjahr, im Durchschnitt brauchte es fast drei Kontakte, um alle Fragen klären zu können.
Das sind nach wie vor unabhängig von den Unsicherheiten, die die Pandemie mit sich gebracht hat, vor allem finanzielle Probleme. In über 5.000 Fällen war dies Thema und zumeist berieten die Mitarbeiterinnen dann auch zu den Möglichkeiten, aus öffentlichen und privaten Hilfsfonds eine Unterstützung als einmalige Beihilfen zu bekommen. Allein aus der Bundesstiftung Mutter und Kind flossen im Ergebnis knapp 1,6 Millionen Euro und weitere 1,06 Millionen aus dem Bischofsfonds.
Wegen coronabedingter Probleme meldeten sich Familien in den Beratungsstellen, "die bislang nicht unbedingt zu uns gefunden hätten", erklärt Elena Monin. Neben Kurzarbeit und Jobverlust führten Überforderung und Verunsicherung durch die veränderte Situation zu finanziellen und psychosozialen Schwierigkeiten.
Weiter verunsichert worden seien Ratsuchende, weil es bei Kurzarbeit und Arbeitsausfällen tatsächlich bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes flächendeckend Fehler gegeben habe. Hier habe es sich als Segen erwiesen, dass die Beraterinnen vor Ort durch Birgit Scheibe, Sozialjuristin des Diözesancaritasverbandes, unterstützt würden. "Unsere Rechtsauffassung ist später durch das Bundesfamilienministerium bestätigt worden", freut sich Elena Monin. Dadurch sei es den Familien möglich geworden, ihre Rechte selbst geltend zu machen. Sie erst vor Gericht zu erstreiten, sei für viele in ihrer ohnehin schwierigen Situation sonst nicht denkbar gewesen, so die Caritas-Referentin.
072-2021 (hgw) 26. August 2021