Das werden vordringlich die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sein, die künftig übers ganze Land verteilt werden sollen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett vor wenigen Tagen verabschiedet. Weiteres Thema wird die Frage der Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher in der Jugendhilfe eine große Herausforderung, ahnt die Referentin beim Diözesancaritasverband Münster. Aktuell werden zunehmend Hilfen notwendig, um "die Jugendlichen bei einem gesicherten Übergang vom Heim in die Selbständigkeit" zu unterstützen, so Schulte.
Trotz zurückgehender Kinderzahlen steigt der Bedarf an Jugendhilfe, wie die jetzt vorgelegte Statistik der Caritas ausweist. Auf 1.962 Plätze haben die "Heime der stationären Erziehungshilfe" aufstocken müssen von 1.928 im Vorjahr. Dabei wachsen weiterhin die dezentralen Angebote, während die Platzzahlen in den großen "Stammhäusern" weiterhin abgebaut werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen möglichst familienähnlich in einem "normalen" Wohnumfeld betreut werden. "Organisatorisch ist das für die Einrichtungen allerdings mit einem deutlichen höheren Aufwand verbunden", weiß Schulte.
Weiteres Wachstum kann durch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erwartet werden, die bislang eher in Grenznähe und an Transitstrecken untergebracht sind. Schulte erwartet, dass sie nicht nur in "eingestreuten" Plätzen aufgenommen werden können, sondern neue Gruppen gebildet werden müssen. Erfahrungen in der ersten Clearingstelle im Bistum Münster des Anna Stifts (Goch) in Kleve legen das nahe. Die Heime der Caritas in der Diözese Münster bereiten sich derzeit intensiv darauf vor.
Im Gegensatz zu Familien, in denen junge Erwachsene länger zuhause wohnen bleiben können, endet die die Heimunterbringung in der Regel mit Erreichen der Volljährigkeit. "Doch immer häufiger bleiben zusätzliche Hilfen notwendig", sagt Schulte. Grundsätzlich gelte, dass bei Bedarf die Jugendhilfe bis zum Alter von 27 Jahren zuständig bleibe.
075-2015 hgw 21. Juli 2015