Das Ergebnis, das bis 2020 in drei Stufen Wirklichkeit wird, wirft viele Fragen auf, wie und ob überhaupt das Ziel erreicht werden kann. "Entsprechend gibt es auch Enttäuschungen", stellte Dirk Lewandrowski, Landesrat Soziales beim Landschaftsverband Rheinland, auf der Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe (DiAG) der Caritas in der Diözese Münster in Gescher fest. Die rund 150 Dienste und Einrichtungen, die rund 13.000 Menschen vor allem mit geistiger und psychischer Behinderung betreuen, bereiten sich auf die Umsetzung der neuen Regelungen vor.
Die deutlichsten Veränderungen wird es 2020 geben. Dirk Lewandrowski bezeichnet sie als "Revolutionen" in der Behindertenhilfe. Dann wird das Budget für Arbeit für jeden behinderten Mensch eingeführt, mit dem er künftig seine Arbeitsstätte selbst aussuchen kann. Zudem können sich private Anbieter in Konkurrenz zu den Behindertenwerkstätten um sie bewerben. "Ich bin gespannt, was passiert", sagte Lewandrowski und griff damit die Stimmung der Caritas-Vertreter auf. Der Unsicherheit setzte er aber gleich ein klares Bekenntnis entgegen: "Wir wollen keine Abstriche bei Qualität und Personal". Das werde eine Gratwanderung.
Eine Vorgabe ist zum Beispiel, dass der individuelle Bedarf des behinderten Menschen künftig genauer ermittelt und mit einem passgenau zugeschnittenen Leistungsbündel gedeckt werden soll. Dazu muss ein neues "Gesamtplanverfahren" erarbeitet werden, das das bisherige Hilfeplanverfahren ablöst, erklärte Lewandrowski. Die Landschaftsverbände tüfteln daran. Klar ist schon, dass der bürokratische Aufwand deutlich wachsen wird. Das Ergebnis zeichnet sich noch nicht ab. Möglicherweise werde sich auch ein Bedarf an mehr Leistungen ergeben, vermutete Dr. Thomas Bröcheler, Direktor in Haus Hall und Vorsitzender der DiAG.
Bröcheler freute sich in seinem Jahresbericht, dass durch intensive Gespräche mit Politikern und eine Demo in Berlin im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses doch noch Änderungen möglich waren. So sei es gelungen, die Gleichrangigkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung zu erhalten. Zudem sei ein erschwerter Zugang zu Leistungen insbesondere für psychisch kranke Menschen verhindert worden, erklärte Bröcheler.
045-2016 (hgw) 10. Juli 2017