Teilweise sind ausstehende Beträge von rund 400 Euro für die vergangenen zwei Jahre angemahnt worden. Nach wie vor sind auch im neuen Verfahren, das nach Haushalten unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von Geräten abrechnet, Befreiungen von der Beitragspflicht möglich. Sowohl Bezieher von Arbeitslosengeld II oder anderer Sozialleistungen, BAföG-Empfänger und Menschen mit Behinderungen können weiterhin entsprechende Anträge stellen. Wer zu diesem Kreis der Berechtigten gehört, lässt sich auch im Internet nachschauen. Dort kannder Antrag zur Befreiung ausgedruckt oder online ausgefüllt werden.
Beigefügt werden müssen die Bewilligungsbescheide im Original oder als beglaubigte Kopie, so die Caritas. Möglich ist auch, sich vom Jobcenter die "Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschland.radio" zusenden zu lassen. Sie ist zudem als letzte Seite jedem Bescheid über das Arbeitslosengeld II beigefügt.
Liste der möglichen Befreiungsgründe: www.rundfunkbeitrag.de/Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermässigung
Antragsformular: www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_Befreiung
142-2014 (hgw) 1. Dezember 2014