Sie versuche damit, die Schuld an gescheiterten Rückführungen den Flüchtlingsräten und ehrenamtlich Engagierten in die Schuhe zu schieben. Gefordert hatte die Gesetzesverschärfung der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckard Sommer. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schloss sich dem an.
Der aktuelle Gesetzentwurf zum "Geordnete Rückkehr-Gesetz" sieht eine "Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe sowie der Beratungsstellen vor", kritisiert Flötotto. Es werde sogar die öffentliche Förderung in Frage gestellt und die Gemeinnützigkeit von Flüchtlingsräten solle hinterfragt werden. Dieser Ansatz sei weder ein konstruktiver Beitrag zur politischen Debatte, noch fördere sie den demokratischen Rechtsstaat. Hier werde Stimmung gegen ein "zivilgesellschaftliches Engagement geschürt, das maßgeblich zur Einzigartigkeit des deutschen Asylsystems beiträgt", sagt Flötotto.
Der Flüchtlingsbeauftragte weist den Vorwurf zurück, dass die Flüchtlingsräte einerseits auf die Rechte der Geflüchteten pochten, aber andererseits das Gewaltmonopol des Rechtsstaat durch die Verhinderung von Abschiedungen untergraben würden. Menschen in einer Situation zu unterstützen, in der sie sich "strukturell unterlegen" seien, gehöre eindeutig zu den Aufgaben einer glaubwürdigen Interessenvertretung im Rechtsstaat. Flötotto weist darauf hin, dass die Gründe gescheiterter Abschiebungen nicht eindeutig geklärt seien. Bekannt und zahlenmäßig belegt sei dagegen, dass ein hoher Anteil von Asylentscheidungen vor Gericht keinen Bestand hätten.
023/2019 (hgw) 2. April 2019