Ungefähr ein neuer Kirchenasyl-Fall bahnt sich im Bistum Münster pro Monat an. Aber bisher hat Antonia Plettenberg immer eine bessere Alternative gefunden. Entscheidend ist für sie die rechtzeitige Beratung, bevor alle Fristen verstrichen sind. Dann kann sie zum Beispiel eine Klageschrift verfassen, die zumindest zeitlich Luft verschafft.
Vor allem afghanische Flüchtlinge berät sie und Geflüchtete, die aufgrund der Dublin-Regelung in das EU-Land abgeschoben werden sollen, in dem sie zuerst registriert worden sind. Sieht Plettenberg eine Chance, aufgrund der Fluchtgründe doch noch eine Abschiebung verhindern zu können, formuliert sie eine Klageschrift und recherchiert dazu auch die Situation im Herkunftsland.
Eine möglichst frühzeitige Beratung sei wichtig, weil je nach Grund der Ablehnung des Asylantrags die Fristen für eine Klage sehr kurz seien, teilweise nur eine oder zwei Wochen. Um Schwierigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, wäre eine Rechtsberatung schon vor der ersten Anhörung beim Bundesamt für Migration (BAMF) sinnvoll, so Plettenberg.
Dass es immer wieder zu Schwierigkeiten komme und als letzte Lösung nur noch das Kirchenasyl zu bleiben scheine, "liegt vor allem auch an den komplizierten Regeln des deutschen und europäischen Asylrechts", sagt Plettenberg. Selbst von deutschen Bürgern mit guten Sprachkenntnissen seien sie nur schwer zu durchschauen.
Eine Abschiebung kann die Caritas-Juristin nicht in jedem Fall verhindern, so bei einem Flüchtling, der über die Niederlande eingereist war. Dorthin musste er zurück, doch kennen die Holländer keinen Status der Duldung. Er hatte keinerlei Anspruch auf irgendeine staatliche Leistung. Dafür hat Plettenberg einen grenznahen Caritasverband mit guten Verbindungen zum holländischen Partnerverband gefunden, der sich jetzt grenzüberschreitend um den Mann kümmert.
Vorbeugend ist Antonia Plettenberg in Kirchengemeinden und Verbänden unterwegs, um über das Asylrecht zu informieren und auf rechtzeitige Beratung zu dringen. Denn die weitreichenden Konsequenzen eines Kirchenasyls seien in der Regel unbekannt. Zum Einstieg in ihre Aufgabe hat sie dafür auch eine Handreichung formuliert, wie man am besten mit ablehnenden Bescheiden des BAMF umgeht.
079-2017 (hgw) 11. Oktober 2017