Doch der im Bundeskabinett jetzt beratene Gesetzentwurf enthält auch eine Reihe von Verschärfungen und löst nicht alle altbekannten Probleme. "Eine Entschärfung der möglichen Sanktionen bei jungen Erwachsenen ist für die Caritas vordringlich," benennt Helmut Flötotto, Referatsleiter Soziale Arbeit im Diözesancaritasverband Münster ein Problem. Bei einer Einschränkung der Leistungen drohe der Verlust der Wohnung.
Geplant ist auch, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld künftig keine Nachzahlungen bekommen, auch wenn die Gerichte den Bedarf grundsätzlich für zurückliegende Zeiträume anerkennen. "Recht bekommen, aber Pech gehabt", kritisiert Flötotto dies aus Sicht der Caritas unfaire Absicht. Problematisch bleibe, dass der angemessene Bedarf für Heizung nicht geklärt sei. Wenn die Kommunen künftig pauschale Obergrenzen für Miete und Heizkosten einführen könnten, bleibe diese Frage ungelöst. "Dies wird zu neuen Rechtsstreitigkeiten führen", ist Flötotto sicher.
Kritisch sieht die Caritas, dass wichtige Fragen im Gesetzgebungsverfahren nicht angegangen werden. "Viele Langzeitarbeitslose werden nach wie vor in einer Parallelwelt fern der Praxis gefördert", kritisiert Flötotto. Das Ziel, sie wieder in Arbeit zu bringen, könne nur gelingen, wenn dies in der realen Arbeitswelt geschehe.
Es gebe im Entwurf allerdings auch positive Ansätze, zum Beispiel dass das ALG II künftig nur noch jährlich beantragt werden müsse. Zu begrüßen sei auch, dass junge Erwachsene mit hohem Förderbedarf intensiver bei der Berufsorientierung beraten werden sollen, so Flötotto.
014/2016 (hgw) 4. Februar 2016