Erstmals setzen sich dafür unter Federführung des Diözesancaritasverbandes Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe unter Beteiligung des LWL-Jugendamts an einen Tisch. Für Caritas-Referentin Marion Schulte, die den Prozess moderierte, "ist dies ein Beispiel für eine Verfahrensweise, die für alle Prozesse erfolgreich angewendet werden kann". Klar sei geworden, dass Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nur "gemeinsam im Dialog geht".
Die Notwendigkeit der gemeinsamen Erarbeitung ergab sich aus dem gesetzlichen Auftrag des Bundeskinderschutzgesetzes. Zwar sei Qualitätsmanagement in den Caritas-Einrichtungen schon immer Thema gewesen, aber die neuen rechtlichen Vorgaben hätten den Druck noch einmal erhöht, so Schulte. Schnell sei klar geworden, dass dies nur in enger Zusammenarbeit mit den Jugendämtern gehe, die die Hilfen für die Kinder und Jugendlichen bewilligen müssen.
Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass "Qualität auch eine Aushandlungssache ist", sagt Schulte. In der Runde hätten die Perspektiven der Jugendämter, der Caritas-Dienste und der Familien eingebracht werden können: "Damit ist der gemeinsame Nenner klar geworden". Um schnell zu einem konkreten Ergebnis zu kommen, sei das Hilfeplanverfahren als Beispiel ausgewählt worden. Zudem sei es der Einstieg in die Jugendhilfe und stehe an der Schnittstelle zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe.
093-2015 (hgw) 15. September 2015