Die Caritas in der Diözese Münster fordert, "Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn notwendig auch durch höhere Ausgleichsabgaben, um damit die Integration in den Arbeitsmarkt stärker fördern zu können," erklärt Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Die öffentlichen Träger liegen in vielen Kreisen der Diözese Münster über dem Landesschnitt, die freie Wirtschaft unterschreitet sie nur im Kreis Wesel, wie der gestern (19.6.) veröffentlichte Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW ausweist.
Rund 47.000 schwerbehinderte Arbeitslose suchen in Nordrhein-Westfalen Arbeit. Ihre Zahl sinkt geringer als die der Arbeitslosen ohne eine Einschränkung. Dabei liegt ihr Anteil bei den Hochqualifizierten mit 58,8 Prozent noch höher als bei nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen mit knapp 43 Prozent. Kessmann bedauert, dass Arbeitgeber trotzdem eher die Ausgleichausgabe in Kauf nehmen, wenn sie ab 20 Mitarbeitern nicht mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit Schwerbehinderten besetzen.
Während im Landesdurchschnitt die Pflichtarbeitsplätze im öffentlichen Sektor 2016 nur zu 4,5 Prozent unbesetzt blieben, waren es in der freien Wirtschaft 26,5 Prozent. Mit Ausnahme von Wesel liegen alle Kreise in der Diözese Münster noch darüber, am höchsten ist der Anteil der unbesetzten Stellen in der Privatwirtschaft mit 37,3 Prozent im Kreis Coesfeld. Lediglich der Kreis Wesel unterschreitet mit 23,4 Prozent das Landesniveau.
Als Grund für die Zurückhaltung wird vielfach der bürokratische Aufwand benannt. Dies lässt Kessmann nicht gelten: "Es gibt vielfache Unterstützungsangebote durch die Bundesagentur für Arbeit, Kammern und nicht zuletzt durch die Integrationsfachdienste der Wohlfahrtsverbände." Deutschland habe sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen. "Davon sind wir noch weit entfernt", kritisiert Kessmann.
Sinke die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen nicht, müsse eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe gefordert werden. Diese Mittel könnten genutzt werden, um zusätzliche Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben zu schaffen, die am Markt agieren, so der münstersche Diözesancaritasdirektor: "Das Menschenrecht auf Arbeit gilt auch für Menschen mit Behinderung".
044-2018 (hgw) 19. Juni 2018