Dass sie in einem Gesetz künftig geregelt werden solle, sei grundsätzlich zu begrüßen. Aber derzeit "erscheinen die Zugangsschwellen sehr hoch", so Flötotto. Problematisch sei auch, dass die viel ärmeren Staaten die Kosten der Ausbildung tragen und Deutschland davon profitieren würde: "Das wäre eine neue Form von Kolonialismus", erklärt Flötotto.
Entsprechend stelle sich die Frage, inwieweit sich die Bundesrepublik in Verbindung mit dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in der Ausbildung der gewünschten Fachkräfte in den Heimatländern engagieren müsse, sagt Flötotto, Referatsleiter Soziale Arbeit im Diözesancaritasverband Münster. Zu klären sei zudem die Frage, ob sie nicht im eigenen Land gebraucht würden.
Kritisch sieht Helmut Flötotto die recht hohen Zugangsschwellen, die im Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden. Neben einem anerkannten Abschluss und Deutschkenntnissen bleibe den Zuwanderern nur wenig Zeit, um eine Arbeitsstelle zu finden, von der sie leben können. "Wahrscheinlich werden viele nur über Vermittlungsagenturen kommen können", vermutet Flötotto.
Zu bedenken sei, dass auch Fachkräfte Unterstützung bei der Integration in Deutschland benötigten, sagt der Flüchtlingsbeauftragte. Unabhängig von ihrer Qualifikation habe sich bei den vor Jahrzehnten angeworbenen Gastarbeitern gezeigt, was man damals versäumt habe und welche Folgen das hatte. Daraus müsse heute gelernt werden.
Flötotto begrüsst ausdrücklich den UN-Migrationspakt. Ohne rechtsverbindlich zu sein, könne er "einen Orientierungsrahmen geben bei der Erarbeitung des Einwanderungsgesetzes".
084-2018 (hgw) 19. Dezember 2018