Er bittet aber um Verständnis, dass jetzt nicht alle Angehörigen gleich am Muttertag in die Einrichtungen kommen können. Die Aufhebung des Verbots habe Gesundheitsminister Laumann aus gutem Grund mit Einschränkungen zum Schutz der Bewohner und Mitarbeiter verbunden. Es bleibe weiterhin erforderlich, dass Besuche vorher mit der jeweiligen Heimleitung abgestimmt werden.
Jedes Haus soll kurzfristig ein Konzept erarbeiten, in welchem Umfang und wie Besuche möglich sind. "Das wird jeweils von den baulichen Gegebenheiten und den personellen Ressourcen abhängen", sagt Anne Eckert, Referatsleiterin Altenhilfe im Diözesancaritasverband. Vorrang müsse dabei weiterhin der Schutz der Bewohner und der Mitarbeitenden haben.
Schon bislang haben die Altenheime kreative Möglichkeiten gefunden, Kontakte zu ermöglichen beispielsweise über Besucherfenster oder Videotelefonate. Zulässig sind jetzt nach Vorgabe des Landes zunächst wie bislang Besuche außerhalb des Gebäudes mit entsprechendem Abstand. Neu ist, dass auch geeignete Räume innerhalb der Gebäude wie zum Beispiel Cafés dafür genutzt werden dürfen, wenn die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.
Zulässig sind jetzt auch wieder Einzelbesuche bei bettlägrigen Bewohnern in ihrem Zimmer mit entsprechender Schutzkleidung. Hier warnt Anne Eckert vor zu großen Erwartungen: "Das wird nur möglich sein, wenn die Einrichtungen über genügend Schutzausrüstung verfügen und genügend Mitarbeitende den Freiraum haben, die Angehörigen bei diesen Besuchen zu begleiten". Deswegen bittet sie dringend darum, nicht einfach am Muttertag zum Altenheim zu kommen, sondern auf jeden Fall vorher mit der Heimleitung zu klären, ob und wann ein Besuch möglich ist.
037-2020 (hgw) 6. Mai 2020