Kreis Coesfeld/Dülmen/Münster (cpm). Es ist das Ziel, Pflege aufzuwerten und ihr ein autarkes, individuell gestaltbares Feld zu bieten, das der Caritasverband für den Kreis Coesfeld mit einem integrierten Versorgungsvertrag für seine Ambulante Psychiatrische Pflege verfolgt. So formulierte es Henrik Nagel-Fellerhoff, Ressortleiter Pflege & Gesundheit des Caritasverbandes, am Dienstag im Gespräch mit dem Diözesancaritasverband Münster im Rahmen der Regionaltour. „Wir möchten den Patienten eine bessere Versorgung bieten.“ Der Vertrag sei auch Teil eines größeren Zusammenhangs, wie Johannes Böcker , Vorstand des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld, ergänzte: „Der Vertrag ist ein Aspekt der vielfältigen Unterstützungs- und Begleitungshilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserem Verband. So bauen wir zum Beispiel gerade eine neue Tagesstätte in Coesfeld.“
2005 wurde die Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) in die Regelversorgung aufgenommen, wie Mitarbeiterin Barbara Wiegard erklärte. „2007 hatten wir 35 Klienten, 2012 waren es bereits 110. Der Bedarf und die Akzeptanz sind stetig gewachsen.“ Ziel der APP ist es, zum Beispiel Menschen mit Depressionen, Demenzerkrankungen oder Schizophrenie in der Bewältigung von Alltagsherausforderungen zu unterstützen und die Personen zu stabilisieren. „Wir helfen ihnen, Rückfälle zu vermeiden und Krisen frühzeitig zu erkennen. Allerdings bewilligt kaum eine Krankenkasse die Leistung der APP, obwohl wir alle in den Richtlinien geforderten Voraussetzungen erfüllen“, so Barbara Wiegard. Die Abrechnungsmodalitäten seien extrem schwierig und erschwerten den Arbeitsalltag, weil die individualisierte Abrechnung viel Zeit und Papier in Anspruch nehme.
Eine Abhilfe könne der integrierte Versorgungsvertrag schaffen,
dem eine Pauschalabrechnung zugrunde liegt, wie Henrik Nagel-Fellerhoff
erläuterte. „Es gibt zwar eine Menge Vorarbeit
zu leisten, wie das Einrichten eines Krisenzimmers oder einer
24-Stunden-Erreichbarkeit. Aber mit dem Vertrag hätten wir einen verbindlichen
Behandlungsplan.“ Denn die Zusammenarbeit aller Partner, die in dem Netzwerk
der Behandlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung mitwirken, werde institutionalisiert.
„Das macht vieles einfacher und uns flexibler im Umgang mit den Patienten.“ Ein
Beispiel sei es, dass die APP, so wie bisher, nicht mehr nur auf vier Monate
Behandlungsdauer beschränkt sei, sondern die Mitarbeiter auch in Phasen, in denen
es Patienten gut geht, den Kontakt halten können. „So können wir eine gute
Sicherheit vermitteln“, ergänzte Henrik Nagel-Fellerhoff.
Der Caritasverband verfolgt den integrierten Versorgungsvertrag zurzeit intensiv, wie Vorstand Johannes Böcker am Ende betonte. „Anfang 2014 wollen wir ihn abschließen.“
093-2013 25. September 2013