Diese Sorge äußerte Dr. Thomas Bröcheler, Direktor von Haus Hall in Gescher, am Freitagmorgen beim Besuch des Diözesancaritasverbandes auf der Regionaltour im Kreis Borken. Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann sah hier eine besondere Verantwortung der Caritas in der Tradition von Kardinal Clemens von Galen: "Vor allem müssen wir die Menschen mit Behinderungen in den Blick nehmen, die ihre Anliegen nicht selbst artikulieren können."
Bröcheler warb dafür, die individuellen Bedürfnisse der behinderten Menschen zu beachten. Sie zum Beispiel nur noch in kleinen dezentralen Wohneinheiten oder ambulant betreut unterbringen zu wollen, blende dies aus. Damit erreiche man nicht automatisch Inklusion, sondern dies könne für einige Bewohner mit besonderen Einschränkungen "auch zum Gefängnis" werden. Denen gebe eher eine größere stationäre Einrichtung eine gute Lebensperspektive. Von derzeit 840 Bewohnern von Haus Hall leben etwa die Hälfte dezentral sowie 180 selbständig und nur ambulant betreut.
Das Problem sieht Diözesancaritasdirektor Kessmann darin, dass die "Politik einheitliche Lösungen anstrebt". Diese Gefahr bestehe aktuell auch in der Diskussion um das Bundesteilhabegeld. Auf jeden Fall sei es notwendig, dass künftig auch Bundesmittel in die Eingliederungshilfe flössen, aber dabei müsse geschaut werden, wie die passende Unterstützung den unterschiedlichen Behindertengruppen gesichert werden könne.
Mehr Geld könnte stattdessen für noch mehr Bürokratie notwendig werden, fürchtet Bröcheler. Die diskutierten Verfahren zur Ermittlung und kontinuierlichen Kontrolle des Hilfebedarfs könnten allein für die Behindertenhilfe der Caritas in der Diözese Münster zusätzlich 25 Millionen Euro erfordern, schätzte er. Hier stelle sich die Frage, was den Menschen mit Behinderungen tatsächlich helfe.
Das könnten zum Beispiel mehr junge Erwachsene im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) sein. Die derzeit zugestandenen 40 Plätze reichten nicht aus und würden durch 20 Sozialpraktikanten ergänzt, die zu ähnlichen Bedingungen eingesetzt würden. Ab 2015 gelte für sie allerdings der Mindestlohn und hierfür fehle die Finanzierung. Mehr Plätze konnte Kessmann nicht zusagen, da ihre Zahl durch die Begrenzung der Bundesmittel festgelegt sei und die FSD-Gesellschaft des Bistums Münster deshalb über die derzeit rund 1.000 Freiwilligen nicht hinausgehen könne.
104-2014 19. September 2014
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