Der Durchschnitt liegt bei 24,2 Prozent. "Die ursprüngliche Idee der Sozialreformen, mit Fordern und Fördern arbeitslose Menschen schnell wieder in neue Stellen zu führen, greift nicht", kritisiert der münstersche Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Das zeigen auch weitere Zahlen des am Montag veröffentlichten Arbeitslosenreports der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Nur 1,6 Prozent der ALG-II-Bezieher gelang es im vergangenen Jahr pro Monat, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden.
Im Vergleich der Kreise in der Diözese Münster ergibt sich ein bekanntes Muster. Wo es gut läuft und die Arbeitslosenzahlen gering sind, finden auch viele Langzeitarbeitslose einen neuen Job. An der Spitze liegen hier, aber auch im landesweiten Vergleich, Steinfurt und Borken mit 2,1 Prozent sowie Coesfeld mit 2,0. Warendorf folgt mit 1,9 fast gleich auf, während Münster genau den Durchschnitt mit 1,6 erreicht ebenso wie Kleve (1,7) und Wesel (1,6). Landesweit liegen nur Heinsberg und Olpe mit 2,2 Prozent darüber. In Kreisen mit höherer Arbeitslosigkeit liegen die Quoten dagegen niedriger. Recklinghausen verzeichnet nur 1,2 Prozent Hartz-IV-Bezieher mit einer neuen Stelle und Hamm 1,4.
Häufig sind die neuen Jobs allerdings so gering bezahlt, dass die Beschäftigten als "Aufstocker" weiterhin von Hartz-IV-Leistungen abhängig bleiben. Nur 46 Prozent schaffen es, den Lebensunterhalt wieder eigenständig zu finanzieren. Vielffach finden die Langzeitarbeitslosen nur Stellen als Leiharbeiter mit entsprechend kurzer Beschäftigungsdauer. Für ganze sieben Prozent greift die vor Jahren erhoffte "Brückenfunktion" in den regulären Arbeitsmarkt. Sie schaffen es, zwei und mehr Jahre den Arbeitsplatz zu behalten.
Für Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann zeigen diese Zahlen klar, dass das Fördern auch nach Antritt einer neuen Stelle zu kurz kommt. Rechtlich sei es möglich, bis zu sechs Monate nach dem Entfall der HIlfebedürftigkeit Unterstützung anzubieten. "Diese Möglichkeiten müssen wir auch nutzen", appelliert Kessmann an Jobcenter und Arbeitgeber.
111-2016 (hgw) 19. September 2016