4.145 freiwillige Betreuerinnen und Betreuer unterstützten im vergangenen Jahr die hauptamtlichen Mitarbeitenden in den 19 Betreuungsvereinender Caritas und ihrer Fachverbände Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Sozialdienste Katholischer Männer (SKM). Ludger Schulten im Diözesancaritasverband Münster freut sich, dass in 2018 nochmals 333 neue Ehrenamtliche gewonnen werden konnten.
Allerdings ist es damit nicht getan. Auch wenn der überwiegende Teil Angehörige sind und somit den zu betreuenden Menschen gut kennen, ist eine intensive Einführung notwendig. Zudem stehen die Hauptamtlichen immer bereit bei Fragen oder sie übernehmen in Krisensituationen selbst die Betreuung, erläutert Schulten. Dies ist die "Querschnittsarbeit" der Betreuungsvereine, für die im vergangenen Jahr knapp zehn Vollzeitstellen zur Verfügung standen.
"Gerne würden wir dieses Angebot ausweiten", sagt Schulten. Aber trotz zusätzlicher Unterstützung durch Kirchensteuermittel reicht die Finanzierung dafür durch das Land nicht aus. Dass der ehrenamtliche Einsatz gewünscht ist und letztlich auch viel Geld spart, habe die NRW-Landesregierung zwar mit einer Erhöhung der Mittel anerkannt. Jetzt sei aber im zweiten Jahr keine Anpassung an die gestiegenen Kosten vorgesehen: "Faktisch bedeutet das eine Kürzung", kritisiert der Caritas-Mitarbeiter.
Dabei stehen gerade die ehrenamtlichen Betreuer in vielen Fällen jetzt vor einer schweren Aufgabe. Sie müssen sich mit den Anforderungen des neuen Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen auseinandersetzen. Die gewollte größere Selbständigkeit bedeutet auch, dass die Mittel für den Lebensunterhalt nicht mehr direkt von den Landschaftsverbänden an die Behinderteneinrichtungen fließen. Ab 2020 müssen bei den Kommunen dafür Anträge auf Sozialhilfe gestellt und darauf geachtet werden, dass die Wohn- und Unterhaltskosten weitergeleitet werden. Hier müssten die Betreuungsvereine die Ehrenamtlichen zusätzlich unterstützen, erwartet Schulten.
089-2019 (hgw) 6. Dezember 2019