Die Studierenden Laureen Schuite und Timo Krasermann lesen aus 131 zurückgesandten Fragebögen, dass viele Freiwillige mit ihrem Engagement bewusst ein Zeichen gegen die Ablehnung von Flüchtlingen setzen wollen.
Rund 7.000 Ehrenamtliche packten in katholischen Pfarrgemeinden sowie in Diensten und Einrichtungen der Caritas in der Diözese Münster mit an im Rahmen des großen Zuzugs 2015, etwa 3.000 sind es noch aktuell. Weit überdurchschnittlich bleibt ihr Zeiteinsatz mit 8,11 Stunden gegenüber dem Durchschnitt von 3,7 Stunden für ehrenamtliche Tätigkeiten, wie die Studie zeigt.
So spontan sie ihre Hilfe gestartet haben und obwohl viele Befragte auch heute noch sagen, dass sie sich keiner Organisation zugehörig fühlen, so konstant bleiben sie dabei. Im Durchschnitt engagieren sie sich schon etwas über fünf Jahre. Neben der Empörung geben sie als Gründe dafür religiöse Mortivation oder Verantwortungsbewusstsein an. Altersdurchschnitt und Bildungsgrad sind vergleichsweise hoch, fanden die Studierenden der Sozialarbeit heraus. Das mache sie wohl auch zu guten "Brückenbauern", freut sich Marion Hafenrichter im Diözesancaritasverband Münster über die Ergebnisse.
Mit der Studie sollte auch ergründet werden, wie das ursprünglich vielfach spontane Engagement langfristig entwickelt werden kann hinsichtlich dauerhafter Motivation und der Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, so Hafenrichter. Diese Frage bewege vor allem die Ehrenamtskoordinatoren, deren Stellen mit Bistumsmitteln als Reaktion auf die Flüchtlingskrise in allen örtlichen Verbänden geschaffen wurden.
Dazu äußerten die Befragten konkrete Wünsche. Sie möchten durch die Politik mehr Unterstützung erfahren. Hilfreich wären für sie Fortbildungen und Supervision sowie eine bessere Vernetzung. Denn es wurden nicht zuletzt in zwei zusätzlichen persönlichen Interviews auch Probleme deutlich, etwa in der Abgrenzung bei ständiger Erreichbarkeit. Geschätzt werden dagegen die Vielfalt an Themen und Aufgaben sowie die enge persönliche Begleitung mit der Chance auf neue Freundschaften.
011/2020 (hgw) 18. Februar 2020