Dazu bedarf es nach Ansicht von Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann einer ganzer Reihe von Reformen. Das "Starke-Familien-Gesetz" könne "nur ein erster Ansatz sein". In der Corona-Pandemie werde das umso deutlicher, weil Familien mit Schulden doppelt belastet seien.
Notwendig seien sowohl ein Ausbau der familien- und sozialpolitischen Leistungen wie zum Beispiel des Mindestunterhalts aber auch eine Erhöhung des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II oder in der Sozialhilfe. Stattdessen gäbe es immer wieder noch Rückforderungen an minderjährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, berichtet Ute Cappenberg, Mitarbeiterin im Diözesancaritasverband Münster, aus der Praxis der Schuldnerberatungsstellen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums. Im Ergebnis starteten sie so schon mit Schulden in die Volljährigkeit: "Die Verschuldung von Minderjährigen gehört im Sozialrecht abgeschafft", fordert Cappenberg.
Umfassender könnte das Problem mit der Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung gelöst werden, erklärt Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Mehr Geld in armen Familien ermögliche ihnen auch eine bessere technische Ausstattung. Gerade die lange Phase des Lernens zuhause jetzt habe gezeigt, wie wichtig dies für gleiche Chancen sei.
Mehr Geld allein werde die Probleme allerdings nicht lösen. Familien benötigten ebenso Unterstützung, um mit ihren Schulden klar zu kommen und ihre Ansprüche durchzusetzen. Deswegen müsse das Recht auf Schuldnerberatung sozialrechtlich verankert werden, erklärt Kessmann.
045-2020 (hgw) 22. Mai 2020