Die Lücken in den Vorsorge-Dokumenten aufdecken und konkrete Handlungsanweisungen geben, kann künftig das Praxisinstrument "Der Bewohnerwille geschehe?!", das vom Ethikforum im Bistum Münster erarbeitet worden ist und in einem Workshop Ende Oktober Einrichtungen und Diensten der Caritas vorgestellt wird.
In der Praxis der stationären Altenhilfe, in Kliniken oder der ambulanten Pflege erweisen sich Vorsorgedokumente wie die Patientenverfügung "meistens als lückenhaft, mehrdeutig und nicht aktuell", beschreibt Regina Schüren, Bereichsleiterin Pflege und Hilfe zu Hause des Caritasverbandes Geldern-Kevelaer, die Erfahrungen aus dem Pflegealltag. Folge ist, dass die Behandlungswünsche der Patienten nicht ermöglicht werden können und auch nicht die gewünschte Person die Betreuung übernehmen kann.
Wenn "Zweifel an der Rechtsgültigkeit und der Aussagekraft der Willensäußerung bestehen, bestimmt doch das Gericht die betreuende Person", erklärt Schüren. Sie hat das Praxisinstrument zusammen mit der Leiterin der Heilig-Geist-Stiftung in Dülmen, Agnes Terhart, entwickelt. Wenn die Verfügung gut geschrieben sei, erkenne man daraus die Idee vom Leben und Sterben des Patienten. Erstmals sei mit dem Praxisinstrument auch eine "rechtssichere Beurteilung" möglich, erklärt Schüren.
Das Praxisinstrument könne zunächst einmal die Lücken finden und bilde dann eine Grundlage, um mit den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Trotz des Umfangs könne in der Regel in einer halben Stunde Klarheit geschaffen werden, so Schüren. Erste Erfahrungen liegen aus Praxistests vor.
Angewendet wird das Praxisinstrument zunächst vornehmlich in Altenheimen. Für die ambulante Pflege fehlt die Refinanzierung der notwendigen Zeit. "Hier müssen wir überlegen, wie wir es in den gewohnten Ablauf einbauen können", sagt Schüren. Wenn aber weiterhin die ambulante Pflege Vorrang vor der stationären haben solle, dann müsse man verstärkt im Vorfeld über den Willen der pflegebedürftigen Menschen ins Gespräch kommen.
095-2015 (hgw) 23. September 2015