Zwar ist es zum 1. Januar in Kraft getreten, "aber die Zeitpläne für die Berechnungen sind immer wieder über den Haufen geworfen worden", kritisiert Klaus Schoch, Abteilungsleiter Gesundheits- und Altenhilfe beim Diözesancaritasverband Münster. Auch das sei ein Hinweis auf die Komplexität der Materie.
Die Landesregierung rechnet damit, dass die Kosten für die meisten Bewohner künftig sinken werden. Denn infolge eines Urteils des Bundessozialgerichts von 2011 sollen sie künftig nur die schon angefallenen Kosten für Investitionen in Gebäude und Inventar bezahlen. Doch "das ist eine Mogelpackung mit Risiken", sagt Schoch. Probeberechnungen seien bisher kaum möglich. Den alten Menschen würden auch mögliche weitere Kosten verschwiegen.
"Im Ergebnis haben wir jetzt viel mehr Unsicherheit und dazu Kosten für zusätzliche Bürokratie, die auf der anderen Seite wieder fehlen und auch teilweise von den Bewohnern getragen werden müssen," erklärt Schoch. Schon in der Vorbereitung habe die APG-DVO mehrere Millionen Euro verschlungen und den Altenheimen viel zusätzliche Verwaltungsarbeit aufgebürdet.
003/2017 (hgw) 13. Januar 2017