Anlässlich des Tags der Stiftungen am 1. Oktober zieht der Arbeitskreis Stiftungen des Deutschen Caritasverbandes, in dem alle deutschen Caritas-Stiftungen zusammengefasst sind, ein durchweg positives Resümee. Im Juli hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet.
"Das Stiften wird insgesamt erleichtert", freut sich Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann, Vorsitzender der Caritas GemeinschaftsStiftung für das Bistum Münster. "Wir wollen Frauen und Männer für die Idee begeistern, eine sozial tätige Stiftung zu gründen." Dafür sei es zu begrüßen, dass die bisher lückenhaften und uneinheitlichen Regelungen abgeschafft worden seien.
Mit der Gesetzesreform regele der Gesetzgeber das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher, so Kessmann. Zahlreiche Streitfragen seien geklärt und mehr Rechtssicherheit für Stifter, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorganen und die zuständigen Behörden geschaffen worden. Kessmann sieht vor allem in der bundeseinheitlichen Regelung des Stiftungszivilrechts wesentliche Verbesserungen.
Von Vorteil sei auch die Abschaffung der landesspezifischen Regelungen. Diese seien uneinheitlich und vielfach lückenhaft gewesen, erklärt der Stiftungsvorsitzende. Nun würden Regelungen zu Strukturänderungen wie beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Auflösung einer Stiftung durch Bundesrecht vereinheitlicht, detaillierter festgehalten und gleichzeitig erleichtert. Darüber hinaus solle ein vom Bundesamt der Justiz geführtes Stiftungsregister für mehr Transparenz sorgen.
Derzeit gibt es in Deutschland über 50 Stiftungen unter dem Dach der Caritas. Sie repräsentieren insgesamt über 350 Treuhandstiftungen mit einem Kapital von rund 350 Millionen Euro. Die Caritas GemeinschaftsStiftung für das Bistum Münster ist 2004 gegründet worden. Ihr Stiftungskapital ist auf mittlerweile 4,7 Millionen Euro angewachsen. 20 Stifterinnen und Stifter nutzen sie für die Verwaltung eines eigenen Stiftungsfonds mit unterschiedlichen sozialen Zweckbindungen. Die Gründung eines Stiftungsfonds ist schon mit einem Kapital von einigen tausend Euro möglich.
090-2021 (hgw) 30. September 2021