Als problematisch sieht der münstersche Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann vor allem die Befristung bis 2022, die im Bundesrat auch von mehreren Bundesländern kritisiert wurde. Für drei Jahre werden den Ländern Mittel zur Verfügung gestellt. Werde damit zusätzliches Personal finanziert, stelle sich danach die Frage, wer die zusätzlichen Personalkosten weiter übernehme.
Wofür die Länder das Geld vom Bund einsetzen, ist ihnen bei Einhaltung vorgegebener Handlungsfelder freigestellt. Klar sei aber für die Caritas, dass ein besserer Betreuungsschlüssel und die Freistellung von Leitungen für ihre übergeordneten Aufgaben die wesentlichen Stellschrauben seien, um die Qualität der Betreuung zu erhöhen. Kessmann ist allerdings skeptisch, dass die Länder das absehbare Risiko einer Aufstockung nutzen werden. Wünschenswert wäre auch eine Stärkung der Aus- und Forbildung, aber auch dies sei nur mit zusätzlichen Mitarbeitern umzusetzen, um Freiräume zu schaffen und Angebote zu organisieren.
Einige Länder denken daran, mit dem Geld die Beitragsfreiheit einzuführen. Eine Entlastung der Eltern wäre zwar schön, "aber Investitionen in Qualität wichtiger", sagt der Diözesancaritasdirektor. Er bedauert, dass von den guten Ansätzen in den ersten Überlegungen zum Gesetz "nicht mehr viel übriggeblieben ist". Mit der Befristung sei es eher ein Projekt mit definiertem Ende statt einer dauerhaften Verbesserung.
082-2018 (hgw) 14. Dezember 2018