Der Flüchtlingsbeauftragte des Bistums, Helmut Flötotto, sieht dies als einen wichtigen Beitrag für die Integration. Dafür sei es sehr wichtig, dass Flüchtlinge ihre Familienangehörigen nachholen können.
Die Anträge für die Förderung nehmen die Fachdienste für Integration (FIM) der örtlichen Caritasverbände entgegen. Das geht auf einem "einfachen Formular auf einer Seite", erklärt Flötotto,, der auch Referatsleiter Soziale Arbeit im Diözesancaritasverband ist. Das Geld kommt aus dem vom Bistum seit 2015 bereit gestellten Flüchtlingsfonds. Können die Flüchtlinge die Reisekosten nicht aufbringen, verschuldeten sie sich manchmal in existenzbedrohender Höhe und begäben sich in "ungewollte Abhängigkeiten". Es sind dabei keine großen Summen, die fehlen, wie die ersten eingegangenen Anträge zeigen.
Dem Bistum sei es ein großes Anliegen zu helfen, so Flötotto. Es greife damit eine von 21 Maßnahmen auf, die Papst Franziskus zum Welttag der Migranten im vergangenen Jahr für eine Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik vorgeschlagen habe.
In 2018 ist das von der Bundesregierung festgelegte Kontingent Familienzusammenführungen pro Monat nicht ausgeschöpft worden. Flötotto fordert, dass die fehlenden Quoten nach 2019 übertragen werden. Notwendig sei für das Erreichen der Kontingente, die Botschaften in den Ländern, in denen die Familienangehörigen die Zusammenführung beantragen müssen, entsprechend personell auszustatten. Sonst könne die angestrebte Zahl nicht tatsächlich erreicht werden.
014/2019 (hgw) 8. Februar 2019