Das weist der am Donnerstag veröffentlichte Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW aus. Die Zahlen unterscheiden sich auch in der Diözese Münster regional deutlich. Kritisch ist nach Ansicht des Münsteraner Diözesancaritasdirektors Heinz-Josef Kessmann zu sehen, dass nach wie vor ein beträchtlicher Anteil der vom Bund bereit gestellten Gelder in die Verwaltungshaushalte der Jobcenter fließen.
430 Millionen Euro mehr als 2015 haben die Jobcenter in NRW in 2019 erhalten. Auch wenn der Anteil in dieser Zeit gesunken ist, wurden immer noch 71 Millionen in die Verwaltungshaushalte "umgeschichtet". Regional gibt es große Unterschiede. Während in den Bezirken Borken und Kleve dieser Anteil noch gestiegen ist und im Vergleich sehr hoch liegt, ist er in allen anderen Bezirken in der Diözese Münster gesunken. In Recklinghausen liegt er nach der offiziellen Statistik sogar bei Null.
Umso mehr kann in die Förderung von Langzeitarbeitslosen, Arbeitslosen mit Behinderung oder jungen Erwachsenen investiert werden. Die Aktivierungsquote ist landesweit innerhalb von vier Jahren von 15,6 auf 22,6 Prozent gestiegen. Dieser Aufwärtstrend zeigt sich ebenfalls in der Diözese Münster mit einer Ausnahme. Nur im Coesfelder Jobcenter ist er gesunken, liegt aber mit 25,6 Prozent immer noch über dem Durchschnitt. Das könnte, mutmaßt Kessmann, an den besonders niedrigen Arbeitslosenzahlen im Kreis liegen. Schlusslicht in der Diözese ist hier Kleve trotz deutlicher Steigerung mit 15,8 Prozent, ebenfalls weit unterdurchschnittliche Quoten weisen Warendof und Wesel auf. Spitzenreiter im Land ist Wuppertal mit über 50 Prozent.
Den im Vergleich zu 2015 besseren Zahlen zum Trotz bleibt die Integration gerade der arbeitslosen Menschen unzureichend, die im Sinne des Gesetzes als besonders förderungswürdig gelten. Heinz-Josef Kessmann kritisiert, dass es zu starre Vorgaben bei der Entwicklung von Maßnahmen sowie Ausschreibungen gebe. Im Ergebnis bekomme häufig nicht der beste sondern der billigste Anbieter den Auftrag. Gerade für diese Personengruppen sei aber eine fachlich versierte Unterstützung und eine gute Vernetzung im Sozialraum notwendig. Diese Voraussetzungen erfülle die Caritas wie auch die anderen in der Freien Wohlfahrtspflege NRW zusammengeschlossenen Verbände.
120-2020 (hgw) 10. Dezember 2020