Es sei zu begrüßen, "dass die amtierende Bundesregierung kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode damit noch ein weiteres Pflegereformgesetz verabschiedet hat", betont Heinz-Josef Kessmann, Diözesancaritasdirektor in Münster.
"Als Folge des neuen Personalbemessungssystems gewinnt die Gruppe der Assistenz- und Hilfskräfte strukturell an Bedeutung", sagt Eric Lanzrath, Geschäftsführer der Geschäftsstelle für Pflegesatzverhandlungen der Caritas in der Diözese Münster. Allerdings sei noch vieles unklar. "Bislang sind nur neue Personalrichtwerte im Gesetz festgehalten, die im Übrigen nur einen Teil des Personalzuwachses ermöglichen, der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendig ist", so Lanzrath weiter. Klar sei aber, dass in Zukunft die Gruppe der Assistenzkräfte stärker vertreten sein werde. Die Einrichtungen müssten zukünftig also vor allem Assistenzkräfte gewinnen und qualifizieren.
Dr. Elisabeth Fix, Referentin für Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik im Berliner Büro des Deutschen Caritasverbands, lobte, "dass Pflegekräfte endlich mehr tun dürfen." Damit sei ein Modell zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegende entstanden, das die Zusammenarbeit der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen weiter stärkt.
Auch Anne Eckert, Leiterin des Referats Altenhilfe beim Caritasverband für die Diözese Münster, bewertet diese Erweiterung der Fachkompetenz positiv. Dreh- und Angelpunkt müsse momentan jedoch die Ausgestaltung der Rahmenverträge mit den Kostenträgern sein. "Das bedeutet viel neuen bürokratischen Aufwand, der mit den geplanten Entlastungen einhergeht", so Eckert.
077-2021 (mf) 3. September 2021