Familienpflege
Neben dem Ausfall eines Elternteils müssen in der Regel noch erschwerende Umstände hinzukommen, um den Einsatz einer qualifizierten Familienpflegerin zu rechtfertigen. Unter anderem müssen zunächst andere Betreuungsmöglichkeiten ausgeschlossen sein.
Familien haben einen Rechtsanspruch auf die Familienpflege, den sie allerdings gegebenenfalls in der akuten Notsituation einklagen müssten. Welche Ansprüche bestehen und wann eine Familienpflegerin eingesetzt werden kann, darüber beraten die Mitarbeiterinnen vor Ort.
Seit einigen Jahren muss auch in der Familienpflege zugezahlt werden. Der Betrag liegt zwischen fünf und zehn Euro pro Tag je nach Leistung. Die Dauer ist, anders als im Krankenhaus, unbegrenzt. Umso wichtiger ist es zu erkennen, wann die Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Wegen der Freibeträge für Ehepartner und Kinder sowie einiger Sonderregelungen, beispielsweise für Alleinerziehende, kann die Schwelle schneller überschritten werden als erwartet.
Die Familienpflege muss seit Jahren mit einem Engpass leben. Der Bedarf an Einsätzen ist weit höher als die 110 Familienpflegerinnen der Caritas in der Diözese Münster bewältigen können. Ein Ausbau der Dienste ist allerdings nicht möglich, da die Kostenerstattung durch die Krankenkassen weit unter den tatsächlichen Kosten liegt. Um die Familienpflege überhaupt aufrechtzuerhalten, wird jede Stelle vom Bistum Münster mit rund 6.000 Euro pro Jahr bezuschusst, doppelt so viel wie beispielsweise die Stellen in der ambulanten Pflege.