Für die Interessen von Menschen mit Behinderung
Initiator war auf Bundesebene das Referat Behindertenhilfe und Psychiatrie im Deutschen Caritasverband, die den Bundesverband BACB ins Leben gerufen hat. Angehörige von Menschen mit Behinderungen im Bistum Münster gründeten im Mai 2002 eine Arbeitsgemeinschaft auf Diözesanebene. Seit dieser Zeit arbeiten Angehörigenvertreter aus Wohnheimen, Werkstätten und Förderschulen der Caritas für Menschen mit Behinderungen zusammen. Sie sprechen für Menschen, die es nicht oder nicht ausreichend können.
Auf Bundesebene besteht der Beirat der Angehörigen in der Caritas-Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP).
Die Grundlagen der Arbeit der DACB stehen im Grundgesetz:
- Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 Grundgesetz)
- Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Grundgesetz)
Die DACB bietet Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern von Menschen mit Behinderungen eine Plattform. Diese ermöglicht Ihnen
- den Austausch in sozial-, gesellschafts- und gesundheitspolitischen Fragen,
- die Verstärkung der Lobbyarbeit,
- eine Einflussnahme auf sozialpolitische Entwicklung.
Ziele und Aufgaben der DACB sind:
- Durchsetzung von Bürgerrechten von Menschen mit Behinderungen
- Vertretung der Interessen gegenüber Trägern
Wichtige Leitlinien sind dabei
- das Leitbild der Caritas
- die 7 Sätze der Caritas in der Diözese Münster
Insbesondere gelten drei Leitlinien aus den 7 Sätzen:
- Wir nehmen Menschen an, wie sie sind.
- Unser Anliegen ist das Wohlergehen der Menschen in materieller, körperlicher, geistiger und seelischer Hinsicht.
- Wir stärken die Eigenkräfte der Menschen, fördern ihre Selbstständigkeit und achten ihre Würde.
Was können Sie tun? Haben Sie Interesse an unserer Arbeit? Möchten Sie sich (noch) stärker für Menschen mit Behinderungen engagieren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.