Schuldner- und Insolvenzberatung
Schuldnerberatung hilft Menschen, die durch Ver- und Überschuldung in existenzielle Not geraten sind oder denen eine solche Situation droht und die diese Problemlage aus eigener Kraft nicht bewältigen können. 26 Schuldnerberatungen örtlicher Caritas-und Fachverbände suchen mit ihren Klienten nach Auswegen, indem sie mit den Gläubigern verhandeln, Rückzahlungspläne erstellen oder wenn notwendig weitere Hilfen der Caritas vermitteln. Ziel ist es, die Lebenssituation zu stabilisieren und die finanzielle Situation weitestgehend zu normalisieren.
Info zu Verbraucherinsolvenz
Die Beratungsstellen informieren auch über die Verbraucherinsolvenz - ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen, das es seit 1999 gibt. Dabei hat der Schuldner eine mehrjährige "Wohlverhaltensperiode" durchzustehen. Er muss zum Beispiel Teile seines Einkommens an einen Treuhänder abgeben und sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit kümmern. Nach dieser Phase können die Restschulden gestrichen werden.
Neues Insolvenzrecht
Ab dem 1. Juli 2014 gilt ein neues Verbraucherinsolvenzverfahren. Unter anderem besteht die Möglichkeit, die Wohlverhaltenszeit durch Zahlung eines prozentualen Anteils der Gesamtverschuldungssumme zu verkürzen. Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Caritas haben die Anerkennung, um in diesem Verfahren mit den Gläubigern einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren.