Jugendhilfe und Schule
In vielen Orten übernimmt die Caritas die Trägerschaft der Betreuung in Ganztagsgrundschulen oder dem verlässlichen Halbtag. Sie bietet Schulsozialarbeit in Grund-, Förder- und weiterführenden Schulen an. Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, werden im schulischen Alltag durch Schulassistenten dabei unterstützt, sich in die vorgegebenen institutionellen Rahmenbedingungen von Schule zu integrieren.
Offene Ganztagsgrundschule - OGS
Immer mehr Eltern nehmen das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschulen an und lassen ihre Kinder hier oder in weiterführenden Schulen und Förderschulen über Mittag und nachmittags betreuen. An vielen Orten hat die Caritas die Trägerschaft übernommen. Hier kann bei Bedarf auch die Jugendhilfe Unterstützung anbieten.
Die OGS verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erhöht die Bildungsqualität und sichert die Chancengleichheit für alle Kinder. Bildung, Erziehung und Betreuung sollen die Schüler ganzheitlich fördern und fordern. Die Schulen sollen sich dabei für neue Lernformen und Kooperationspartner wie Sport- und Kulturvereine und Ehrenamtliche öffnen.
Mit kreativen Zusatzangeboten wie dem Projekt "GedankenSprung" fördert die Caritas im Bistum Münster die Kinder in der OGS.
Die pädagogische Betreuung über Mittag sowie die außerunterrichtlichen Angebote am Nachmittag werden von anerkannten Freien Trägern der Jugendhilfe organisiert und umgesetzt. Im Bistum Münster sind zahlreiche Caritasverbände, Sozialdienste katholischer Frauen (SkF) sowie Einrichtungen der Jugendhilfe Träger von Ganztagsangeboten in der Schule. Sie verzeichnen steigende Anmeldezahlen, so dass die Angebote stetig ausgeweitet werden müssen
Der Diözesancaritasverband Münster unterstützt die Beteiligten vor Ort durch Austausch und Beratungsangebote, ein fachlich qualifiziertes Angebot in Zusammenarbeit mit den Schulen und Kooperationspartnern vorzuhalten.
Schulische Integrationshilfe
Auf der Grundlage des § 35a SGB VIII, bieten viele Caritasverbände im Bistum Münster schulische Integrationshilfe an. Sie wird durch das örtliche Jugendamt initiiert. Gemeinsam mit Eltern und Schule werden Zielvereinbarungen. Damit werden Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, dabei unterstützt, sich in die vorgegebenen institutionellen Rahmenbedingungen von Schule zu integrieren. Zugleich werden die Mitarbeitenden in der Schule für die besondere Situation sensibilisiert, in der sich die Kinder und Jugendlichen befinden.
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein unverzichtbarer Baustein von Schule geworden. Viele Caritasverbände und Einrichtungen beten diese wichtige Unterstützungsleistung an.
Schulsozialarbeit verfolgt das Ziel, die Chancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen oder zu verbessern. Von Armut bedrohte Familien, Familien mit nur einem Elternteil sowie Kinder und Jugendliche aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte sind überproportional in ihren gesellschaftlichen Chancen beeinträchtigt und benachteiligt.
Ein Schwerpunkt der Schulsozialarbeit besteht darin, die Eltern über mögliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren. Insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund und/oder fehlenden Sprachkenntnissen beziehungsweise niedrigem Bildungsniveau brauchen vielfach Unterstützung bei der Beantragung der unterschiedlichen Leistungen. Darüber hinaus sind die Schulsozialarbeiter im Rahmen der Einzelfallhilfe oftmals erste Ansprechpartner bei Fragen zu Eltern-Kind-Konflikten, bei schulischen Problemen der Kinder, im Umgang mit Ämtern und Institutionen oder in privaten Krisensituationen.
Jugendsozialarbeit
Ergänzend zur Schulsozialarbeit bieten die Caritasverbände im Bistum Münster Jugendsozialarbeit an. Sie ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe und hat zum Ziel, junge Menschen, die in prekären Lebenslagen aufwachsen oder individuell beeinträchtigt sind, sozialpädagogisch zu fördern und zu unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendsozialarbeit liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 13 SGB VIII).
Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind junge Menschen bis 27 Jahre, die aufgrund von sozialen Benachteiligungen oder von individueller Beeinträchtigung auf sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Sie haben deutlich schlechtere Startchancen für ein gesundes und sicheres Aufwachsen. Jugendsozialarbeit unterstützt und begleitet sie, damit Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien gesund und sicher aufwachsen können. Dies wird durch Jugendsozialarbeit in der Schule (Schulsozialarbeit), arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (Jugendberufshilfe), aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork), Jugendwohnen, präventive, gesundheitsfördernde, geschlechtsspezifische und kultursensible Projekte sowie Inklusion in der Jugendsozialarbeit geleistet.