Heime für Kinder und Jugendliche
So unterschiedlich wie die Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen sind, so unterschiedlich sind auch die Angebote der Heime für Kinder und Jugendliche. Von der Krisenhilfe, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist, bis zur Aufnahme ganzer Familien reicht die Palette.
"Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht" heißt es im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Genau das soll es sein: Eltern sollen nicht aus ihrem Erziehungsrecht und ihrer Erziehungsverantwortung entlassen werden, sondern Unterstützung erhalten in der Erziehung der Kinder und in der Verbesserung der Erziehungsbedingungen der Familie.
Heimerziehung ist also eine Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, die mit den Familien und dem Jugendamt gemeinsam gestaltet wird. Die gemeinsame Hilfeplanung ist die wichtigste Mitwirkungsmöglichkeit für Eltern, Kinder und Jugendliche.
Während der Zeit in der Heimerziehung, werden die Kinder im Alltagsleben gefördert und bekommen wenn erforderlich auch therapeutische Hilfe, manchmal auch Schule oder Ausbildung in der Einrichtung.
Vorrangiges Ziel ist immer eine Rückkehr in die Familie. Sollte das nicht möglich sein, wird eine Alternative gesucht. Pflegefamilie oder eine der vielen unterschiedlichen Betreuungsformen der Heimerziehung stehen dann zur Verfügung oder werden geschaffen.
Heimerziehung ist eine kostenintensive Hilfe für Familien. Für die Finanzierung gibt es gesetzliche Regelungen und einen Rahmenvertrag zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege. In der Diözese Münster gibt es 23 Heime für Kinder und Jugendliche mit insgesamt rund 1.700 Plätzen.
Krisenhilfe
Kinder, Jugendliche und Familien können in Krisen geraten. Krankheit, Gewalt zwischen Eltern und Kindern oder Trennung und Vernachlässigung oder Selbstmordgedanken können solche Situationen sein.
Dann brauchen sie schnell eine Beratung und Hilfe. Eltern oder Kinder und Jugendliche können sich in dieser Situation an jede Beratungsstelle, das Jugendamt, ein Sorgentelefon, eine Krisenhilfe (Inobhutnahmegruppe) oder jedes Heim für Kinder und Jugendliche wenden.
Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht darauf, den Schutz des Jugendamtes zu bekommen. Im Gesetz garantiert das der § 42 Kinder und Jugendhilfegesetz: Inobhutnahme .