Die Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen der Caritas in der Diözese Münster (AGE) arbeitet deshalb an der Umsetzung des Handlungsleitfadens zum grenzachtenden Umgang. Mit den Strategien der Täter und der Abgrenzung zwischen Grenzverletzungen und grenzachtendem Umgang beschäftigten sich die Mitarbeitenden der Erziehungshilfen in zwei Workshops in Münster. Wenn jeder machen kann was er will, es keine klaren Zuständigkeiten gibt und es an verbindlichen Werten und Konzepten mangelt, "schafft dies ein günstiges Umfeld für potentielle Täter oder auch Täterinnen," informierte die Referentin Christa Kortenbrede.
Ihre praktischen Erfahrungen in der Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch, Gewalt und
Vernachlässigung bei der Caritas Ahlen und aus der Wissenschaft gewonnenen Erkenntnisse
zeigten, dass es neben einem am Kinderschutz orientierten Leitbilds auch Leitlinien
für den professionellen Umgang mit Nähe und Distanz bedürfe.
Wo diese Grenze zu ziehen ist und wo sie überschritten wird hin zu strafbaren Grenzverletzungen,
zeigte Martina Lörsch, Rechtsanwältin aus Bonn, auf: "Es muss alles unterlassen werden, was die Förderung und Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen beeinträchtigt".
Notwendig sei eine "Kultur der Aufmerksamkeit", um Grenzüberschreitungen zu erkennen.
Mitarbeitende müssten dazu über die Strategien der Täter informiert werden und
Leitungen müssten klar machen, "dass Fehlverhalten nicht geduldet wird", erklärte Lörsch.
Die AGE in der Diözese Münster hat als erste Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen
bundesweit Ende 2010 eine Selbstverpflichtungserklärung gegen Missbrauch verabschiedet
und arbeitet seitdem intensiv an einer Umsetzung in die Praxis aller angeschlossenen
Einrichtungen und Beratungsdienste. Fortgesetzt wird dies mit einem neunten Workshop
im November zum Thema "Nähe und Distanz".
114/2014 (hgw) 6. Oktober 2014